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Stephan Mayer
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Frage von Eric S. •

Frage an Stephan Mayer von Eric S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mayer,

was sind die konkreten Anhaltpunkte, die Ihrer Ansicht nach den Eingriff in die private Kommunikation von Ausländern durch die "strategische Fernmeldeaufklärung" des BND rechtfertigen? Wie weit kann ein Staat Menschen- und Freiheitsrechte einschränken, bevor er das Vertrauen seiner Bürger verliert?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sanger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.10.2016, die Sie via abgeordnetenwatch.de an mich adressiert haben.

Gerne antworte ich Ihnen auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen.

Der Bundesnachrichtendienst hat den gesetzlichen Auftrag, Erkenntnisse über das Ausland zu gewinnen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für unser Land sind.

Ein unverzichtbares Instrument für die Erfüllung dieses Auftrages ist die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst vom Inland aus. Deutsche Staatsbürger sind von dieser Art der Aufklärung nicht betroffen.

Das Instrument der strategischen Fernmeldeaufklärung ist für die Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes ein unverzichtbares nachrichtendienstliches Mittel, da ohne sie den Herausforderungen des global agierenden internationalen Terrorismus nicht angemessen begegnet werden könnte.

Der Bundestag hat vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf zu dieser Form der Fernmeldeaufklärung verabschiedet, mit dem die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes in diesem Aufgabenbereich sehr klar präzisiert wurden. Sachverständige bewerteten diesen Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung als einen Meilenstein, der aktuell international seinesgleichen suche. Deutsche Staatsbürger werden nunmehr ausdrücklich absolut geschützt (§ 6 Abs. 4 neu), bei Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten dürfen Suchbegriffe zur gezielten Erfassung nur unter sehr engen Voraussetzungen (bspw. zur Bekämpfung der Gefahr des Verbreitens von Kriegswaffen oder bei Verdacht des Drogen- und Menschenhandels) verwendet werden (§ 6 Abs. 3 neu). Auch hier setzt die Neureglung -- international betrachtet -- bemerkenswerte Maßstäbe.

Vor diesem Hintergrund bin ich der festen Überzeugung, dass die strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes auf einer rechtsstaatliche einwandfreien Grundlage erfolgt.

Ich hoffe, sehr geehrter Herr Sanger, Ihnen hiermit hinreichend Rückmeldung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stephan Mayer

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