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Stephan Mayer
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Frage von Tim G. •

Frage an Stephan Mayer von Tim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mayer,

Sie haben in Ihrer Rede am Donnerstag zum Informationsfreiheitsgesetz das Daten-Portal des Bundes lobend erwähnt. Ich darf Sie daher fragen wie Sie es finden, dass der Bundesgerichtshof sich weigert, auf Nachfrage seine Verfahrensstatistiken als Excel-Dateien herauszugeben? Laut den Richtlinien für das Datenportal sollen Daten in maschinell verarbeitbarer Form angeboten werden.

Könnte das Bundesministerium der Jusitiz nicht die kompletten Verfahrensstatistiken aller Gerichte des Bundes dort einstellen und würden Sie sich eventuell dafür einsetzen, dass dies alsbald geschieht?

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass das Bundesministerium des Inneren seine Statistiken zum Informationsfreiheitsgesetz dort als Excel-Tabellen veröffentlicht?

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Protokolle der IFG-Referenten dort veröffentlicht werden? (Die Protokolle wurden auf Antrag vom BMI stets herausgegeben, andere Darstellungen etwa bei Zeit online sind unzutreffend.)

Ich habe auf dem Portal bislang keine Daten gefunden, die von einem Bundesministerium, dem Bundeskanzleramt oder einem anderen Organ des Bundes eingestellt wurden. Haben Sie welche gefunden und wenn ja, können Sie einen Hinweis dazu geben?

Vielen Dank!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gerber,

sehr herzlich danke ich Ihnen für Ihre Nachricht bei abgeordnetenwatch.de vom 22. Mai 2013, in der Sie mehrere Fragen zum neuen Daten-Portal des Bundes "GovData" gestellt haben. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem Portal "GovData" derzeit noch um ein Pilotprojekt handelt. Bis zum Jahr 2014 soll das Portal testweise betrieben und dabei schrittweise ausgebaut und optimiert werden. Folglich können auch noch nicht alle von Ihnen nachgefragten Daten auf dem Portal abrufbar sein. Die Anzahl der eingestellten Daten steigt aber kontinuierlich.

Auch die Bundesregierung hat schon Daten eingestellt. So können seit April 2013 die Geodaten des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) bei "GovData" abgerufen und kommerziell und nicht-kommerziell kostenfrei genutzt werden. Zu den bisher 19 zum Download und als Web-Dienst bereitgestellten Datensätzen zählen:

- Landschaftsmodelle in objektstrukturierter Modellierung,
- Geländemodelle in verschiedenen Gitterweiten mit Höhenangaben,
- topographische Karten in verschiedenen Maßstäben,
- Verwaltungsgebiete und -karten sowie
- geographische Namen Deutschlands.

Viele der von Ihnen nachgefragten Daten sind ebenfalls bereits jetzt im Internet abrufbar.

So können die Verfahrensstatistiken des Bundesgerichtshofs beispielsweise auf der Seite des Statistischen Bundesamtes (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Rechtspflege/Gerichtsverfahren/Gerichtsverfahren.html) kostenfrei und sowohl im PDF-Format als auch im XLS-Format abgerufen werden.

Die Statistiken des Bundesministerium des Innern sowie der ganzen Bundesregierung zum Informationsfreiheitsgesetz können bereits jetzt im PDF-Format auf der Seite des Bundesministerium des Innern (http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Open-Government/Informationsfreiheitsgesetz/informationsfreiheitsgesetz_node.html) abgerufen werden. Einer Veröffentlichung der Daten auf dem neu geschaffenen Portal der Bundesregierung "GovData" (auch im XLS-Format) steht aus meiner Sicht grundsätzlich nichts entgegen. Ich habe daher Ihre Bitte bereits an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet.

Die von Ihnen angesprochenen Protokolle des Erfahrungsaustausches zum Informationsfreiheitsgesetz eignen sich aus meiner Sicht nicht für eine Veröffentlichung bei "GovData". Sie sollten auch weiterhin nur aufgrund von Einzelanfragen herausgegeben werden. Schließlich enthalten sie oftmals Auslassungen bzw. Schwärzungen, die aufgrund des Vorliegens einzelner Ausnahmetatbestände des Informationsfreiheitsgesetzes rechtlich geboten waren.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Sehr gerne stehe ich Ihnen selbstverständlich für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr

Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter

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