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Stephan Kühn
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Frage von Karlheinz P. •

Frage an Stephan Kühn von Karlheinz P. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Kühn,

schade, dass ich bisher nichts von Ihnen gehört (gelesen) habe. Ich hatte Ihnen vor geraumer Zeit über Mailadresse eine Frage gestellt. Es geht um die B79 im Landkreis Wolfenbüttel, genauer um den Bereich, in dem eine Ortsumgehung Wolfenbüttel geplant ist. Diese Umgehung ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes. Frage: Wie gesichert ist die Aussage, dass die Umgehung kommt?

K. P.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

der Stadtrat Wolfenbüttel hat 2016 einen Beschluss gefasst, der sich gegen den Bau der östlichen Ortsumgehung im Verlauf der B 79 richtet. Dieser Beschluss hat nach meiner Kenntnis unverändert Bestand.
Wie aus kommunalpolitischen Kreisen in Wolfenbüttel zu erfahren ist, wird der möglichen Wolfenbütteler Ortsumgehung nur eine geringe Entlastungswirkung beigemessen. Wie bei anderen Mittelzentren ähnlicher Größe, spielt in Wolfenbüttel der Ziel-, Quell- und Binnenverkehr eine dominierende Rolle. Der Durchgangsverkehr ist eher von untergeordneter Bedeutung. Dies ist bei der Planung einer Ortsumgehung und der Einschätzung ihrer möglichen Entlastungswirkung eine sehr wichtige Randbedingung, die in der Abwägung berücksichtigt werden muss. Zahlreiche realisierte Ortsumgehungen im Lande erfüllen nicht die in sie gesetzten Hoffnungen auf Entlastung, weil die Bedeutung des Ziel-, Quell- und Binnenverkehrs massiv unterschätzt wurde. In der Regel lassen sich diese Verkehre nicht auf eine Ortsumgehung verlagern.
Genau diese Gründe haben den Stadtrat Wolfenbüttel in seiner Mehrheit wohl auch dazu bewogen, vom Bau einer Ortsumgehung Abstand zu nehmen.
Der Bund hat das Vorhaben im Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 bewertet und hat bei geschätzten Baukosten von 35 Millionen Euro eine mittlere Umweltbetroffenheit festgestellt. Gleichzeitig wird dem Projekt nur eine unbedeutende städtebauliche Bedeutung beigemessen. Das Straßenbauprojekt ist in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingeordnet.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das Bundesverkehrsministerium bzw. das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sich über das Votum des Wolfenbütteler Stadtrats hinwegsetzt und gegen den Willen der Bürgerschaft den Bau der Ortsumgehung durchsetzen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn