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Stephan Kühn
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Frage von Jan-Hendrik S. •

Frage an Stephan Kühn von Jan-Hendrik S. bezüglich Recht

Warum nicht gegen das Leistungschutzgesetz von CDUFDP gestimmt? Ist dieses Gesetz nicht ziemlich Wirtschafts und Innovationsschädigend? Z.B. in der heutigen Forschungslandschaft braucht man einfache Möglichkeiten um die großen Mengen an jährlich produzierten neuen Forschungergebnisse (Artikel) aufzufinden, und nach Inhalten zu durchsuchen, die für die eigene Forschung relevant sind. Dabei sind Suchmaschienen und Metadatenbanken von großer Hilfe. Mit diesem Gesetzt stärkt man nur "altmodische Verlage" die ihr wirtschaftskonzept nicht aktualisieren wollen. International gib es bereits eine vielzahl von Verlagen die Suchmaschienen und freie Information in ihr Konzept integrieren. Deutschland wird da noch weiter abgehängt.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schleimer,

vielen Dank für Ihre Frage zu der Abstimmung zum Leistungsschutzrecht. Ich konnte aus familiären Gründen leider nicht an dieser Abstimmung teilnehmen, dennoch möchte ich Ihnen kurz meine Position zu dem von der schwarz-gelben Regierung vorgelegten Gesetzentwurf darlegen.

Als Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen sprechen wir uns gegen das von der Bundesregierung in dem beschlossenen Gesetzesentwurf vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus. Denn es wird klamme Presseverlage nicht retten, gefährdet den Informationsfluss im Netz und wird Journalistinnen und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken. Insgesamt ist das Leistungsschutzrecht in der nun von CDU/CSU und FDP vorgelegten Form nichts anderes als ein verfrühtes schwarz-gelbes Wahlkampfgeschenk an wenige große Verlage.

Das Gesetz schafft Verwirrung und eine massive Rechtsunsicherheit. So ist weiterhin völlig unklar, wer genau betroffen ist. Suchmaschinenanbieter und „gewerblichen Anbietern von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten“ sind nicht näher definiert. Man kann nur erahnen, welche Angebote und Dienste unter die neuen Regelungen fallen sollen. Auch im Nebel bleibt, was der eigentliche Schutzgegenstand sein soll. Sind Links nun geschützt oder nicht? Sind Titel wie „Bayern gewinnt gegen Köln“ geschützt, die in Links erscheinen? Die Struktur des Internets ist darauf angelegt, durch Verlinkung weiterführende Informationen aufzufinden. Das Funktionieren dieser Grundstruktur steht mit diesem Gesetzentwurf grundlegend in Frage. Der Entwurf schafft also eine massive Rechtsunsicherheit, die durchaus eine weitere Abmahnwelle mit sich bringen könnte. Damit würde die Bundesregierung Anwaltskanzleien zu weiteren Einnahmen verhelfen – nicht aber kleinen Presseverlagen und Journalistinnen und Journalisten. Für den Erhalt der Medienvielfalt ist mit diesem Gesetzentwurf nichts gewonnen.

Mit besten Grüßen
Stephan Kühn