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Stephan Hilsberg
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Frage von Erich H. •

Frage an Stephan Hilsberg von Erich H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Hilsberg,

Sie haben in der FAZ am 25. März 2009 die DDR - Diktatur, die sie zweifelsfrei war, mit der NS - Diktatur verglichen. Ihre Linie ist klar, aber??
Warum hat die SPD mit der CDU und der FDP bereits in den 50er Jahren für die Begnadigung von Massenmördern eingesetzt?
Kennen Sie die Geschichte der SPD?
Denn nur daraus können Jugendliche die richtigen Schlussfolgerungen ziehen.
Lit.: "Im Namen des deutschen Volkes - Justiz und Nationalsozialismus" Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz
Mit freundlichen Grüßen

E. Humplik

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Humplik,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Demokratie und Bürgerrecht", die Sie mir auf der Internetplattform Abgeordnetenwatch stellten. Ich habe in dem von Ihnen zitierten Artikel der FAZ die DDR und das Deutsche Reich unter der Herrschaft der Nationalsozialisten als wesensgleiche Regime bezeichnet. Es kam darauf an zu zeigen, dass Sellerings Argumentation gegen die Bezeichnung der DDR als Unrechtsstaat in Irre führt. Anderenfalls öffne man auch "Scheunentore" für rechtsextreme Sichtweisen, die die vermeintlich positiven Seiten der NS-Diktatur hervorheben wollen.

Ihr Querverweis auf die alte Bundesrepublik in den 1950er Jahren trägt m.E. nicht zur grundsätzlichen Debatte einer historischen Würdigung der DDR-Geschichte bei. Mehr noch. Ihre Fragestellung führt die heranwachsende Bevölkerung sogar in die Irre, als sie einerseits eine Absicht der "Begnadigung von Massenmördern" unterstellt und andererseits ignoriert, dass es um die Frage des Umgangs mit NS-Verbrechern und mit Personen geht, die vor allem durch das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal verurteilt worden waren. Darüber hinaus versagte der /Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen zwischen den westlichen Besatzungsmächten und Bundesrepublik/ vom 26. Mai 1952 den deutschen Gerichten die Verfolgung von Straftaten, deren "Untersuchungen von den Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Macht oder Mächte endgültig abgeschlossen" worden waren.

Grundsätzlich möchte ich zur Geschichte der Bundesrepublik in den 1950er Jahren festhalten, dass es damals nicht um die "Begnadigung von Massenmördern" ging, sondern vielmehr um die Auswirkungen einer intensiven gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und politischen Diskussion, wie ein junger Rechtsstaat mit der moralisch gebotenen Verfolgung von Verbrechen umgehen sollte, die nach den Normen des vorangegangenen Unrechtsstaats und vielleicht sogar nach dem Empfinden der Täter "Recht" waren.
Es handelte sich damals um grundsätzliche Fragen, die sich in den fünfziger Jahren durch alle im Deutschen Bundestag vertretenen demokratischen Parteien zogen.

Für weiterführende Informationen bin ich jederzeit in meinem Berliner Büro unter www.stephan-hilsberg.de für Sie erreichbar.

Mit freundlichem Gruß

Stephan Hilsberg