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Frage von Robert B. •

Frage an Stephan Hilsberg von Robert B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hilsberg,

1) Am 30.05.08 berichtete die Bild-Zeitung, dass Sie sich "gut vorstellen" können, im Bundestag eine fraktionsübergreifende Initiative zur Ächtung des Abgeordneten Gysi zu unterstützen. Was ist aus dieser "Initiative" geworden? Haben Sie schon Ihre Unterschrift geleistet?

2) In Ihrer
Antwort vom 04.07.08 an Herrn Paar fehlt auf, dass Sie sich ausführlich auf ein Papier des Immunitätsausschusses aus dem Jahr 1998 berufen. In dem Zusammenhang ist mir auf der ZDF-Website http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/9/0,3672,7243945,00.html
aufgefallen, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht mit dem Bericht des Immunitätsausschusses befasst hat.
Vier Richter haben die Meinung vertreten, dass der Untersuchungsauschuss mit der Bewertung von Gysis Tätigkeit "keine Feststellungen sondern Mutmaßungen" traf, die weder "gerechtfertigt" sind, noch "rechtsstaatlich belegt werden" können. Warum haben Sie das in Ihrer Antwort an Herrn Paar verschwiegen?

Mit freundlichen Grüßen

Robert Berg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Berg,

zu Ihrer ersten Frage, ob ich eine fraktionsübergreifende Initiative zur Ächtung des Abgeordneten Gysi durch meine Unterschrift unterstützen wurde, antworte ich Ihnen folgendermaßen:

Ich beabsichtige nicht eine solche Initiative zu unterstützen. Die Argumente des Kollegen Wolfgang Bosbach,MdB, wonach sich auch eine solche Initiative im Widerspruch zur im Grundgesetz garantierten Freiheit des Abgeordneten steht, haben mich überzeugt. Ich glaube weiterhin, dass Gysi moralisch nicht das Recht hat im Bundestag zu sitzen. Aber die Entscheidung darüber obliegt ganz alleine Gysi und seinen Wählern.

Zu Ihrer zweiten Frage folgendes. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von Gysi zum Teil nicht zugelassen, zum Teil verworfen. Die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichtes finden sie unter: www.bundesverfassungsgericht.de http://www.bundesverfassungsgericht.de/ Entscheidungen , 2BvE1/98, 2BvE2/98. Bei bedarf können wir sie Ihnen auch mailen.

Gysi sagt immer wieder, er habe nicht mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet. Nach meiner festen Überzeugung ist das eine Lüge. Jedoch kann ich mich hier "nur" auf Indizien stützen. Nicht auf Gysis Geständnis. Doch die Indizien habe ich sehr sorgfältig studiert. Ich habe sie komplementiert mit einem Studium der Strukturen des MfS. Und ich habe dies nicht alleine getan. Dazu hatten wir den Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages, dessen Mitglied ich bis 2000 war. Er hat als Überprüfungsinstanz gearbeitet. Er hatte die Funktion eines Untersuchungssausschusses. Damit hatte er faktisch eine Gerichtsfunktion zur Feststellung eines Urteils über die Stasi-Kontakte von Gregor Gysi. Und er hat sein Urteil vorgelegt, welches sie kennen. Dieses Urteil ist festgehalten im Beschluss des Bundestages, mit der Drucksache-Nu.:13/10893. Es ist ein Mehrheitsurteil. Aber das ist auch für Gericht normal. Es ist sicherlich aufwendig diesen Beschluss zu studieren. Aber nur so kann man den Beschluss nachvollziehen. Ich will jetzt keine einzelnen Details hervorheben, dazu fehlt mir die Zeit. Sie stehen alle in der Bundestagsdrucksache.
Diesem Beschluss muss man sich nicht anschließen. Man darf auch seine eigene Meinung dazu haben. Auch sie dürfen ihre eigene Meinung haben. Doch wenn sie es ernst meinen damit, dann sollten sie den Beschluss studieren. Dann können sie vielleicht immer noch anderer Meinung sein. Die will ich ihnen nicht nehmen. Sie sollten aber wissen, dass es auch gute Gründe für eine andere Meinung, nämlich meine gibt. Und ich kann diese meine Meinung gut mit meinem Gewissen vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen,

Stephan Hilsberg