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Stephan Brandner
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Frage von Bastian P. •

Frage an Stephan Brandner von Bastian P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sie sind Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz: was für Privilegien genießen sie dadurch, die normale Mitglieder nicht genießen? Außerdem würde mich interessieren, was für weitere Aufgaben und Pflichten sie als Vorsitzender im Gegensatz zu einem normalen Mitglied haben. Haben Sie durch den Vorsitz Vorteile beim Einbringen von Vorschlägen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,
danke für Ihre Frage. Als Ausschussvorsitzender nehme ich eine eher moderierende Funktion ein. Ich leite den Ausschuss sowie die Anhörungen, habe aber keine Privilegien bezüglich der Einbringung von Vorlagen. Die Einbringung erfolgt durch die Fraktionen. Im Gegensatz zu den anderen Mitgliedern habe ich das Privileg - wenn man es so nennen will - dass ich jeder Ausschusssitzung und jeder Anhörung beiwohne, wohingegen die anderen Mitglieder sich aufteilen. Das einzige Privileg ist ein etwas größeres Büro und die Unterstützung durch die Mitarbeiter des Ausschusses, verbunden mit wöchentlichen Besprechungen etc. Außerdem erhalte ich einen Aufschlag auf die Diäten, der 15% beträgt.

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