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Frage von Wilfried M. •

Frage an Stephan Brandner von Wilfried M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Stephan Brandner,

Sie äußerten gestern hier, die Fragen vom 10. Dezember 2015 nicht zu kennen (1).
Das veranlaßt mich, Ihnen -in der fortbestehenden Hoffnung, Sie antworten doch noch - den Link zu übersenden (2). Die damals aufgeworfenen Fragen bitte ich ernst zu nehmen
1. weil eine von Herrn Krystek am 20.3.2016 erstattete Strafanzeige gegen den Sozialpädagogen und Verfassungsschutz-Präsidenten Thüringens (wegen Vorspiegelung nicht vorhandene beruflicher Qualifikationen im Auswahlzeitraum) ohne Bezugnahme auf den Anzeigetext -eben womöglich wegen der Anwendung einer "Zusammenarbeitsrichtlinie" durch Stephan Kramer?- im Einklang mit dem Interesse des beschuldigten Funktionärs nicht bearbeitet wurde (Staatsanwaltschaft Erfurt Az 591 Js 12550/16, 3 a, b).
2. weil der Mord an Siegfried Buback immer noch nicht aufgeklärt ist, wie vorige Woche in einer TV-Dokumentation gezeigt wurde. Da war von systemischen Ermittlungs-Fehlern die Rede (4).

Was die Trennungs- und Scheidungspropaganda Ihrer Wahlheimatstadt Gera angeht:
Was genau gedenken Sie zu tun, nachdem Sie sich gestern für zuständig erklärt haben?

Bitte antworten Sie vollständig und -entspr. Ihrer Berufsehre- wahrheitsgemäß.
Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. M.
1. Vorsitzender des Vereins Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stephan-brandner/question/2017-04-04/24420
2) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stephan-brandner/question/2015-12-10/19974
3) a) http://www.wilfriedmeissner.de/gastbeitraege/strafanzeige-wegen-verdacht-auf-betrug-des-herrn-stephan-kramer-thueringer-landesamt-fuer-verfassungsschutz.html b) http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF08062016_0007.pdf
4) min 26:50 https://www.youtube.com/watch?v=Huimh_ZyR0g

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