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Steffen Zillich
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Frage von Michael K. •

Frage an Steffen Zillich von Michael K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Zillich,

das Erzbistum Berlin plant eine umfassende Neugestaltung des Innenraums der denkmalgeschützten Hedwigs-Kirche am Bebelplatz, die nach Einschätzung der Senatsbaudirektorin eine „Teilzerstörung des Denkmals“ zur Folge hätte (vgl. http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-14551.pdf ).

Bemerkenswert ist dabei die doppelzüngige Argumentation von Vertretern der katholischen Kirche: Während bei denkmalschutzrechtlichen Belangen argumentiert wird, dass sich die Umgestaltung aus internen liturgischen Vorschriften der katholischen Kirche ergebe, weil nur dann eine Umgestaltung des denkmalgeschützten Baus gemäß § 21 Abs. 1 DSchG Bln überhaupt in Betracht kommt, wird gegenüber staatlichen Vertretern argumentiert, dass die Hedwigs-Kirche sanierungsbedürftig sei, um eine Förderung aus öffentlichen Mitteln zu erreichen. Medienberichterstattung zufolge hat das Erzbistum eine Förderung sowohl aus Landes- als auch aus Bundesmitteln beantragt (vgl. http://www.rbb-online.de/kultur/beitrag/2014/12/Hedwigskathedrale-berlin-sanierung-stockt.html ).

Der damalige Regierende Bürgermeister Wowereit bestätigte einem RBB-Bericht zufolge, dass das Land Berlin sich einem finanziellen Beitrag nicht verschließen würde (vgl http://www.rbb-online.de/kultur/beitrag/2014/11/Umbau-hedwigs-kathedrale-berlin-wowereit-osten.html ).

Wie stehen Sie zur möglichen Förderung der Neugestaltung der Hedwigs-Kirche aus öffentlichen Mitteln des Landes Berlin?

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