Portrait von Steffen-Claudio Lemme
Steffen-Claudio Lemme
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Steffen-Claudio Lemme zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Barbara D. •

Frage an Steffen-Claudio Lemme von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lemme,

Ich frage mich auch wie andere Betroffene,die seid 2001 in voller Erwerbsminderungsrente sind. Warum gelten die Änderungen ab 1.Juli 20017 nicht für uns? Sind wir Bürger 2.Klasse?In den 15 Jahren betrug die Erhöhung meiner Erwerbsunfähigkeitsrente ca 100 Euro.Wann gelten die neuen Gesetze für uns?Bitte um Antwort, aber nicht wieder wie vor 2 Jahren (ich müßte Verständnis haben, daß wir Erwerbsminderungsrentner vom Jahr 2001 auch im Jahr 2018 die Vergünstigungen bekommen.) Gelten die Gesetze der Regierung nicht mehr für Alle Menschen die in Deutschland geboren und gearbeitet haben? Wann bekomme ich wie andere Erwerbsgeminderte vom Jahr 2001 die gleichen Rechte wie Die Begünstigten der neuen Reform ? Die Spd will doch Soziale Gerechtigkeit schaffen, wo bleibt diese Gerechtigkeit für uns?

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Demski

Portrait von Steffen-Claudio Lemme
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Demski,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.
Uns sind keine Änderungen für Erwerbsminderungs-Rentnerinnen und -rentner bekannt, die zum 1.7.2017 in Kraft treten und für Bestandsfälle nicht gelten würden.
Als SPD haben wir in dieser Legislaturperiode mit dem Rentenpaket 2014 schon einiges auf den Weg bringen können. Auf unseren Druck hin, hat die sich die Koalition darauf verständigt, die Zurechnungszeit für Rentenneuzugänge zwischen 2018 bis 2024 schrittweise vom 62. auf das 65. Lebensjahr zu verlängern. Wir haben in den vergangenen Jahren eine steigende Grundsicherungsbedürftigkeit von Erwerbsminderungs-Rentnerinnen – und rentnern beobachtet; diesem Trend wollen wir mit der geplanten Änderung entgegenwirken. Für diese Änderung wurde eine Stichtagsregelung gewählt. Das bedeutet, dass die Änderungen für alle neuen Anträge ab dem Stichtag gelten werden. Die Stichtagsregelung ist eine gängige Praxis, die auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Sie stellt gerade auch einen Bestandsschutz für die Betroffenen dar. Es soll damit auch verhindert werden, dass sich Verschlechterungen im Recht nicht so einfach auf alle übertragen lassen.
Die SPD wird sich natürlich weiterhin für eine Verbesserung der Situation von Menschen einsetzen, die Erwerbsminderungsrente beziehen. Das „Flexi-Rentengesetz“ war dabei nur ein einzelner Schritt.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen-Claudio Lemme, MdB