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Steffen-Claudio Lemme
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Frage von Wolf-Jürgen T. •

Frage an Steffen-Claudio Lemme von Wolf-Jürgen T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lemme,

nach der Bundestagswahl haben die Abgeordneten die Bundeskanzlerin in ihr Amt gewählt.
Wie kann es sein, dass die so "Gewählte" eine Abstimmung (Armenien Resolution) des hohen Hauses der Vertreter der Bürger unseres Landes als nicht verbindlich erklären kann?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Träger,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch. Gern möchte ich Ihnen darauf antworten.
Der Deutsche Bundestag hat sich nach langjährigen Diskussionen und vielem Für und Wider am 2. Juni 2016 in der sogenannten „Armenien-Resolution“ dazu bekannt, den Genozid an den Armeniern im damaligen Osmanischen Reich ganz klar zu benennen.
Leider haben viele Medien die Äußerungen des Pressesprechers der Bundesregierung nur teilweise wiedergegeben. Er sagte, wie Sie schon anmerkten, dass diese Resolution nicht rechtsverbindlich wäre. Genau das wurde veröffentlicht. Vergessen wurde leider, den Nachsatz mit zu veröffentlichen. Er sagte wörtlich: „ohne, dass diese rechtverbindlich sind, so steht es im Übrigen auch auf der Webseite des Deutschen Bundestages.“ Die Aussage, dass diese Resolution nicht rechtsverbindlich wäre, wurde also vom Deutschen Bundestag getroffen, nicht von der Kanzlerin.
Die "Armenien-Resolution" sollte auch gar nicht als juristische Anklage gegen die Türkei zu verstehen sein, sondern als Anerkennung der historischen Tragödie.

Für mich persönlich schwer verständlich ist die Reaktion der Türkei auf diese Resolution, da die heutige Türkei mit dem Osmanischen Reich von vor 100 Jahren nicht mehr viel zu tun hat.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen-Claudio Lemme, MdB