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Frage von Jan-Dirk S. •

Frage an Stefanie Strasburger von Jan-Dirk S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Strasburger,

zu den KiTa-Betreuungssätzen habe ich eine Frage.
In den Tabellen vergleiche ich einmal die Beträge der Tabellen D und F, der Einfachheit halber ohne Mittagessen, nur die Höchstsätze und nur ein Kind im Kindergarten oder im Hort.
Die Pflegesätze E6 und E5plus haben eine Differenz von 71,47 €, die man für ein Kind zuzahlen müsste, um die sechste Stunde zu einem vorhandenen 5-Stunden-Gutschein direkt zuzuzahlen, was man z. B. bei einem fehlenden Anspruch auf den 6-Stunden-Schein trotz tatsächlich in Anspruch genommener sechs Stunden täte.
Bei sechs Stunden Betreuung sehen die Zahlungen so aus:
Zum Fünf-Stunden-Schein mit einem Elternbeitrag von 192,- € (Tabelle F) kommt die Zuzahlung von 71,47 € und man zahlt insgesamt 263,47 €
Zum Sechs-Stunden-Schein zahlt man 307,- € (Tabelle D). Das sind 43,53 € mehr.
Wie erklärt sich also der Sinn eines Sechs-Stunden-Scheins?
Oder mache ich hier einen Rechen- oder Denkfehler?
Über Ihre Antwort freue ich mich.

Mit freundlichem Gruß

Jan-Dirk Strauer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Strauer,

vielen Dank für die von Ihnen eingereichte Frage. Die Recherche zur Beantwortung hat einige Zeit in Anspruch genommen, deshalb kann ich Ihnen erst jetzt antworten.

Zur besseren frühen Entwicklung und Bildung von Kindern ab drei Jahren hat Hamburg die Fünf-Stunden-Leistung mit Verpflegung und allgemeinem Rechtsanspruch eingeführt (2005)! Dieser ist tatsächlich stärker öffentlich gefördert als die höheren Betreuungsleistungen, die aus der Vereinbarkeit von Familie und Beruf resultieren (Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge bei fünf Stunden 14,9 %, bei sechs Stunden 26 %).

Der in der Fragestellung genannte Zusammenhang ergibt sich erst bei höheren Einkommen und resultiert aus der großen Differenz der Höchstsätze von 192 EUR zu 307 EUR.

Dass dies so ist, wurde dadurch verursacht, dass die Beiträge für die Eltern bei fünf Stunden günstig gestaltet und an die Struktur der anderen Halbtagsangebote (Elementar vier Stunden, sowie Elementar fünf Stunden ohne Mittagessen) angepasst wurden. Die Höchstsätze der Halbtagsangebote wurden im Gegensatz zur Struktur der sechs- und mehrstündigen Betreuung also niedriger gestaltet, setzen jedoch auch schon bei einer niedrigeren Einkommensgrenze ein.

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Strasburger