Frage von Ines M. • 06.04.2024
Antwort von Stefanie Bung CDU • 11.04.2024
In der Tat handelt es sich bei den Corona-Soforthilfen um einmalige steuerbare Zuschüsse, die bei der Steuerveranlagung für jeweilige das Kalenderjahr gewinnwirksam berücksichtigt werden.