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Stefan Zierke
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Frage von Gerd S. •

Frage an Stefan Zierke von Gerd S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Stefan Zierke,

sicher ist das Thema nicht ganz treffend, aber es betrifft ja jeden Bürger/Faqmilie der BRD.

Drei Fragen/Bitten zu energiepolitischen Themen.

wieso wird der Bürger in der BRD im Zuge der Energiewende immer mehr zur "Kasse" gebeten?!

1. Drucksache "1807555" "Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der
Energiewende" neue Messgeräte und diese kostenpflichtig/Jahr

2. was hat es mit der ".... vorsätzlich aufgeblasenen EEG-Umlage" siehe https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI und wer bekommt das Geld

3. wann werden für den Bürger die "Steckdosensolarmodule" oder "Plug & Play Solaranlagen genehmigt. Ich hab in dem o.g. Gesetzt nichts darüber gefunden. In einigen europäischen Staaten (Schweiz, Dänemark) ist alles schon geregelt.
http://www.energiegenossenschaft.ch/wp2/produkte/ade-geranium/ ... denn um Lange Leitungstrassen zu vermeiden, ist eine kleine Dezentralisierung der Energieerzeugung, wenigstens in Höhe der "Grundlast" eines Haushaltes doch wohl annehmbar. Da die Energieunternehmen durch den Stromverkauf ins Ausland Jährlich Milliarden von EUR verdienen.

MfG
Gerd Schreiber

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schreiber,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Folgenden gerne beantworte.

Es ist ein großer Erfolg der Energiewende, dass unser Energieversorgungssystem mehr und mehr aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne und Wind gespeist wird. Doch wie sie richtigerweise anmerken, lässt sich die Energiewende auf Dauer nur dann erfolgreich weiterführen, wenn wir die Bürgerinnen und Bürger nicht überfordern: Energie muss bezahlbar bleiben.

Um die hohe Akzeptanz für Erneuerbare Energien aufrecht zu erhalten, zielt die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) deshalb darauf ab, die Kostendynamik im Bereich der Erneuerbaren Energien zu durchbrechen. Dafür soll der künftige Ausbau über ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren besser gesteuert und auf die Etablierung im Markt ausgerichtet werden.

Der mit der Verordnung beschlossene reformierte Wälzungsmechanismus in 2010 gilt als entscheidender Faktor für das starke Absinken der Börsenstrompreise ab 2010 und den rapiden Anstieg der EEG-Umlage im gleichen Zeitraum. Letztendlich hat man über die Reform versucht, über unterschiedliche Maßnahmen im Strommarktgesetz die Preisrisiken wieder marktnahe abzubilden.

Gleichzeitig muss das Versorgungssystem flexibel auf Angebot und Nachfrage reagieren können. Dazu sind einerseits präzise Informationen über die Erzeugungs- und die Verbrauchssituation erforderlich. Andererseits sind dafür auch entsprechende Marktsignale zu Stromtarifen an die Verbraucher und Stromerzeuger notwendig.

Diese Aufgaben sollen intelligente Messsysteme, so genannte „Smart Meter“, in den künftigen Energienetzen übernehmen. Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende, den der Bundestag am 23. Juni in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat, liefert den Rechtsrahmen für die Einführung dieser Technologie.

Der flächendeckende Einsatz der „Smart Meter“ wird durch Preisobergrenzen am Stromeinsparpotenzial der Verbraucher und auf der Seite der Erzeuger am System- und Netznutzen ausgerichtet. Ab dem Jahr 2017 sollen zunächst Großverbraucher und Erzeuger ab einer installierten Leistung über sieben Kilowatt mit den intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Ab 2020 sollen dann Verbraucher mit einem Jahresverbrauch ab 6 000 Kilowattstunden folgen. Da ein drei-Personen-Haushalt jedoch durchschnittlich lediglich rund 3.500 Kilowattstunden verbraucht, ist der allergrößte Teil der Haushaltskunden von der Einführung der „Smart Meter“ nicht betroffen.

Eine dezentrale und bürgernahe Produktion und Verteilung von Energie kann ebenfalls dazu beitragen, die Akzeptanz der Energiewende zu stärken. Bei sogenannten Plug-In-Photovoltaik-Anlagen bestehen jedoch berechtigte Bedenken hinsichtlich der sicheren Betriebsweise.

Da das elektrische Verteilungssystem in Gebäuden auf eine zentrale Einspeisung elektrischer Energie ausgelegt ist, ist ein sicherer Betrieb einer Plug-In-PV-Anlage nicht umstandslos gewährleistet, wenn diese ohne weiteres über den mitgelieferten Standardstecker mit dem Gebäudestromnetz verbunden wird. Vielmehr besteht die ernstzunehmende Gefahr von Personen- und Sachschäden sowie von Haftungsrisiken.

Für einen sicheren und normgerechten Betrieb einer Plug-In-PV-Anlage muss die Installation durch einen fachlich entsprechend qualifizierten Handwerker vorgenommen und zusätzlich zu den bestehenden Schutzeinrichtungen abgesichert werden. Hinzu kommt die Verpflichtung, den Betrieb einer solchen Anlage beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Dies bedeutet einen nicht unerheblichen finanziellen Mehraufwand, der unter Umständen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum möglichen Ertrag steht.

Mieterstrommodelle etwa, bei denen Photovoltaik zur direkten hauseigenen Stromversorgung genutzt wird, sind dem Einsatz von Plug-In-PV-Anlagen vor diesem Hintergrund sowohl in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht deutlich überlegen. Aus meiner Sicht sollte bei der Stromerzeugung durch Photovoltaik daher auf die bewährten normgerechten und gesetzeskonformen Konzepte und Installationstechniken gesetzt werden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Stefan Zierke

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