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Stefan Zierke
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Frage von Arvid R. •

Frage an Stefan Zierke von Arvid R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Hr. Zierke,

demnächst soll der Bundestag über die Änderung des EEG abstimmen. Nach meiner Kenntnis würde die geplante Änderung eher den Ausbau der EE verlangsamen (Kohle und Atom länger im Markt halten). Des weiteren scheint es auf große Unternehmen zugeschnitten zu werden und die Privatpersonen, kleineren Unternehmen und Bürgerenergiegenossenschaften vor sehr große Investitionshemmnisse zu stellen. Warum wird bspw. gewerbliche Selbstversorgungskonzepte, die auf Photovoltaik-Anlagen setzen, behindert? Warum wird dezentraler Eigenstrom für KMU durch eine Umlage verteuert? Warum sollen dezentrale Nahversorgungskonzepte, sgn. Mieterstrommodelle, durch geplante Umlage deutlich behindert werden? Eine sozial und ökonomisch gerechte Gestaltung der Energiewende für die die SPD stand kann so nicht gelingen - gerade in einer Region (Barnim-Uckermark) in dem günstige und vor Ort erzeugte Energie ein Wettbewerbsvorteil werden kann und durch die dezentrale Vor Ort Erzeugung auch die Wirtschaftskraft, sprich Geld in der Region gehalten werden kann. Es wäre schade wenn Sie diese KMU der Region, die Mieter, sowie die engagierten Genossenschaften mit Ihrem Abstimmungsverhalten im Stich lassen würden.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rückert,

vielen Dank für Ihre weitere Anfrage, auf die ich ebenfalls gerne eingehen möchte.

Grundsätzlich dienen die mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geplanten Regelungen dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien planbar und verlässlich zu gestalten. Zugleich soll das Förderregime auf die Etablierung im Markt ausgerichtet und die Kostendynamik im Bereich der erneuerbaren Energien durchbrochen werden.

Ausgebremst wird der Ausbau der erneuerbaren Energien damit nicht. Vielmehr sollen die nach dem EEG 2014 festgelegten Ausbaukorridore für erneuerbare Energien von 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2020 im Rahmen der Förderausschreibung eingehalten und der künftige Ausbau über ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren besser gesteuert werden.

Zwar wurde die Vergütung für Windkraftanlagen an Land bereits im Rahmen des EEG 2014 angepasst, aber das neu eingeführte Referenzertragsmodell hat die unterschiedlichen Bedingungen zwischen windreichen und weniger windreichen Standorten nicht angemessen berücksichtigt. Deshalb wurde der Ausbaukorridor für Windkraftanlagen an Land in den vergangenen Jahren insbesondere im Norden Deutschlands überschritten.

Um diesen im Norden überschüssig erzeugten Strom in die Industriezentren im Süden abführen zu können, wird ein schnellerer Netzausbau von entscheidender Bedeutung sein. Beim Netzausbau liegen wir bislang weit hinter den Zielvorgaben, mit der Folge, dass der Strom aus dem Norden nicht abgeführt werden kann und in Süddeutschland stattdessen ersatzweise fossile Kraftwerke mit entsprechend hohen Einsatzkosten eingesetzt werden müssen. Nun sollen der Ausbau der Erneuerbaren, die schrittweise Degression des Anteils der fossilen Energien sowie der Netzausbau deshalb in Einklang gebracht werden.

Wie Sie richtigerweise anmerken, besteht eine der Herausforderungen bei der Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen darin, die Betreibervielfalt von Erneuerbarer-Energien-Anlagen zu wahren. Dass neben großen Projektierern weiterhin Stadtwerke und Bürgerenergiegesellschaften eine Chance haben, an Ausschreibungsverfahren teilzunehmen, ist mir ein persönliches Anliegen.

Mit dem Ziel, Bürgerenergiegesellschaften bei Ausschreibungen im Bereich Onshore-Wind nicht zu benachteiligen, enthält die derzeit diskutierte vom Bundeskabinett verabschiedete EEG-Novelle klare Kriterien zur Definition von Bürgerenergiegesellschaften. Werden diese Kriterien erfüllt, dann können Bürgerenergiegesellschaften unter erleichterten Bedingungen an Ausschreibungen teilnehmen. Diskutiert wird weiterhin auch über das sogenannte „Versicherungsmodell“. Danach sollen kleinere Bieter mit nur einem Projekt in einem Pool zusammengefasst werden und durch die Vielzahl der Projekte das Zuschlagrisiko des Einzelnen verringert werden.

Ich bin überzeugt, dass am Ende der parlamentarischen Beratungen ein Ergebnis stehen wird, das die Energiewende in Deutschland vorantreibt und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg dient.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Zierke

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