Stefan Wenzel
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Frage von Andreas B. •

Frage an Stefan Wenzel von Andreas B. bezüglich Umwelt

Hallo Herr Wenzel
Zu der aktuellen Situation zur Salzlaugeneinleitung in die Weser stelle ich mir und Ihnen die Frage, warum sollte die allgemeine Gesetzeslage für die Firma Kali & Salz nicht gelten. Wenn es für jeden anderen Bürger verboten ist, "wassergefährdende Stoffe" in offene Gewässer einzuleiten, warum gilt das dann nicht für Kali & Salz? In unserer Verfassung ist die Gleichbehandlung aller Bürger ohne Ansehen der Person festgeschrieben. In den folgenden Sätzen heißt es, dass sich "alle Gesetzgebung" an den Grundsätzen unserer Verfassung (hier die Gleichbehandlung aller Bürger (Menschen)) orientieren muss. Da steht nichts von einer Ausnahme für die Aktionäre des Unternehmens Kali & Salz. Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass weder eine Landesregierung in Wiesbaden noch ein Regierungspräsident in Kassel sich über die Verfassung und deren Wortlaut hinwegsetzen darf?
Meinen Sie nicht auch, dass ein Verwaltungsrichter die Inhalte unserer Verfassung kennen und unbedingt schützen muss?
Teilen Sie meine Auffassung, dass ein Unternehmen, dass nicht Willens oder in der Lage ist, Umweltschonend zu produzieren, seine Produktion einstellen muss?
Ein Verweis auf alte Genehmigungen kann ja wohl kein Grund für aufschiebende Wirkung sein: In der Landwirtschaft wurde auch ohne Wenn und Aber die Betriebserlaubniss für Tierhaltungen (z. B. die Anbindehaltung von Sauen oder die Käfighaltung von Hühnern, die ja alle irgendwann einmal genehmigt wurden) aufgehoben. Kann und darf es sein, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird?

MfG.
Andreas Bähr

Stefan Wenzel
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