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Stefan Schwartze
SPD
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Frage von Axel J. •

Frage an Stefan Schwartze von Axel J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schwartze,

vielen Dank für die ausführliche Antwort vom 22.12.2015
gerne möchte ich einige Fragen bez. Ihrem Antwortschreiben an Sie stellen

Zitat
"Wer sich als "Dampfer" besser fühlt als auch "Raucher" empfindet dieses nun mal auf subjektive, wissenschaftlich (noch) nicht nachweisbare Art und Weise."

Frage: Bedeutet das, wie sie es formulieren, dass die Nutzer nur "subjektiv" eine Verbesserung auf gesundheitlicher verspüren, aber (noch) kein Nachweis dafür existiert?

Wenn Wissenschaftler sich einig sind (siehe Englands Weg und http://blog.rursus.de/faktenbasierte-ausarbeitung/), dass die E-Zigaretten erheblich zur Harm-Rerduction beitragen können, sind diese Ergebnisse subjektiv zu betrachten? Wird Wissenschaft nicht mehr als Basis für Entscheidungen herangezogen? Macht das DKFZ wissenschaftliche Forschung ?

Zitat:
"Die mir vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse sind eindeutig: E-Verdampfer sind "gesundheitsgefährdend"

Frage: Gibt es einen einzigen Nachweis, wo Dampf aus E-Zigaretten eine Krankheit ausgelöst hat?

Frage: Wenn keine gesicherte Aussagen getroffen werden können, wie sie es formulieren, kann das eine Gesetzgebung rechtfertigen? Muss nicht dafür ein Nachweis erbracht werden?
und
Wer muss was beweisen? Eine "Un-Schädlichkeit durch Langzeitstudie" nachweisen ist irrelevant. Der Gesetzgeber muss Schaden nachweisen, wenn gesetzliche Einschränkungen daraus resultieren. Habes sie diese Nachweise? Messungen aus überhitzten Geräten sind nicht relevant. Ansonsten gibt es diesen Nachweise nach wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht. Die Verhältnismäßigkeit einer Gleichstellung zu Tabakprodukten ist nicht gegeben und nachvollziehbar.

Was fehlenden Studien anbelangt, eine kleine Sammlung existierender Studien hatte ich schon genannt.

Vielen Dank und auch ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und guten Rutsch ins neue Jahr

Hochachtungsvoll
Axel Johannes

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Johannes,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. Dezember 2015 zum Thema E-Zigaretten. Gerne beantworte ich Ihre konkreten Fragen.

Einleitend möchte ich verweisen auf die Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11. Januar 2016. Zu dieser Anhörung waren Sachverständige geladen, welche die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Bezug auf E-Zigaretten und E-Shishas erläuterten. Die entsprechenden Stellungnahmen der jeweiligen Sachverständigen finden Sie zusammengefasst auf der Seite des Deutschen Bundestages unter: www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a13/anhoerungen/anhoerung-inhalt/399508. In meinen Äußerungen zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen beziehe ich mich auf die durchgeführten sowie benannten wissenschaftlichen Studien der geladenen Sachverständigen folgender Institute:

1) Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Berlin-Mitte
2) Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
3) Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beratungsmedizin
4) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
5) Deutsches Krebsforschungszentrum (dkfz)
6) Frankfurt University of Applied Sciences
7) Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

Auch sei noch einmal klargestellt, dass es sich bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf um ein Abgabe- und Konsumverbot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren handelt. Ein Verbot für Erwachsene ist nicht in der Diskussion.

Ihre Frage: Bedeutet das, wie sie es formulieren, dass die Nutzer nur "subjektiv" eine Verbesserung auf gesundheitlicher verspüren, aber (noch) kein Nachweis dafür existiert?
Antwort: Ja. Aktuell kann die Wissenschaft noch nicht sagen, wie sich der Konsum von E-Zigaretten langfristig auf bereits vorgeschädigtes „Tabakrauchergewebe“ auswirkt. Die relative Frage, ob Dampfen gesünder ist als Rauchen, ist für mich als Jugendpolitiker in diesem Falle nicht von Relevanz. Deswegen, weil wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass E-Zigaretten gesundheitsgefährdend sind und daher absolut nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören.

Ihre Frage: Gibt es einen einzigen Nachweis, wo Dampf aus E-Zigaretten eine Krankheit ausgelöst hat?
Antwort: Ein solcher Nachweis ist medizinisch unmöglich. Selbst Lungenkrebs-Diagnosen bei Rauchern lassen sich nicht ausschließlich auf Tabakkonsum zurückführen. Entscheidend ist aber: Der Konsum von Tabakwaren erhöht signifikant das Risiko, z.B. an Lungenkrebs zu erkranken. Die vorliegenden Studien sagen zu den E-Zigaretten: Der Dampf aus E-Zigaretten erhöht signifikant das Risiko, z.B. an Krebs zu erkranken bzw. die Atemwege chronischen zu entzünden. Für Kinder und Jugendliche kommt hinzu, dass die Entwicklungsphase ihrer Lungen durch den Konsum von E-Zigaretten stark beeinträchtigt wird und irreparable Schäden eine negative gesundheitliche Folge für das gesamte Leben darstellen.

Ihre Frage: Wenn keine gesicherte Aussagen getroffen werden können, wie sie es formulieren, kann das eine Gesetzgebung rechtfertigen? Muss nicht dafür ein Nachweis erbracht werden?
Antwort: Ja, es muss ein wissenschaftlicher Nachweis erbracht werden, der ein gesetzliches Verbot der Abgabe und des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas für Minderjährige rechtfertigt. Diesen Nachweis erbringen die uns vorliegenden Studien.

Ihre Frage(n): Wer muss was beweisen? Eine "Un-Schädlichkeit durch Langzeitstudie" nachweisen ist irrelevant. Der Gesetzgeber muss Schaden nachweisen, wenn gesetzliche Einschränkungen daraus resultieren. Habes sie diese Nachweise? Messungen aus überhitzten Geräten sind nicht relevant. Ansonsten gibt es diesen Nachweise nach wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht. Die Verhältnismäßigkeit einer Gleichstellung zu Tabakprodukten ist nicht gegeben und nachvollziehbar.
Antwort: Selbstverständlich liegen entsprechende wissenschaftliche Nachweise vor. Der Gesetzgeber kann nachweisen, dass E-Zigaretten und E-Shishas die Gesundheit gefährden und damit nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören. Im Sinne des Jugendschutzgesetzes erfolgt eine Gleichstellung von E-Zigaretten und E-Shishas zu Tabakwaren insofern, als dass die Abgabe sowie der Konsum verboten werden.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze

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