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Stefan Müller
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Frage von Klaus K. •

Frage an Stefan Müller von Klaus K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Hr. Müller,

was unternehmen Sie bzw. die regierenden Unionsparteien CDU/CSU um das 2004 geltende „Abzock“-Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG), die sogenannte Doppelverbeitragung der Betriebsrenten für Kranken- und Pflegeversicherung – diese maßlose Ungerechtigkeit zeitnah und rückwirkend abzuschaffen? Viele Politiker fordern dies seit langem, und die CDU hat genau das auf ihrem Parteitag im Dezember beschlossen.
Im Kontext des beschämend niedrigen Rentenniveaus in Deutschland von nur 48%, erzählt der Staat seinen Bürgern hinsichtlich der Sicherung der Altersvorsorge vom „3-Säulenmodell“ (gesetzlich, privat, betrieblich). Wenn ein Unternehmen für seine Mitarbeiter vorsorgt, also genau so, wie es der Staat möchte, wie kann es dann sein, dass mir nach 45 Arbeits- und „Einzahlungs“-Jahren durch diese Doppelverbeitragung wieder 20 Prozent meiner betrieblichen Altersversorgung wieder geklaut werden? (Berechnungsgrundlage für KV und PV: 1/120 der Leistung)

Mit freundlichen Grüßen
K. K.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie Sie den Presseberichten richtig entnommen haben, hat die die CDU auf ihrem Bundesparteitag im Dezember 2018 einen Antrag beschlossen, in dem sich dafür ausgesprochen wird, die Beitragslast auf Betriebsrenten erheblich zu reduzieren. Auch Bundesminister Jens Spahn MdB hat kürzlich einen Vorstoß gewagt, indem er die Entlastung der Betriebsrentner gefordert hat.

Das Thema „Direktversicherungen“ und die damit verbundenen Fragestellungen ob und wie gegebenenfalls Veränderungen bei der Verbeitragung von Versorgungsbezügen vorgenommen werden können, ist ein Thema das innerhalb meiner Fraktion intensiv diskutiert wird.

Bislang ist jedoch insgesamt noch keine Einigung darüber erfolgt, wie Mindereinnahmen für die Solidargemeinschaft aufgefangen werden könnten. Die Klärung dieser Frage ist meines Erachtens eine zwingende Voraussetzung, um überhaupt eine Änderung der aktuellen Rechtslage vornehmen zu können.

Leider kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sagen, als das, was ich Ihnen soeben mitgeteilt habe.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller

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