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Stefan Müller
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Frage von Jan R. •

Frage an Stefan Müller von Jan R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Müller,

im Dienstleistungsbereich Transportwesen erfahren Mitarbeiter von Transportunternehmen aufgrund der zu großen Auftragslast weniger imposante Arbeitsbedingungen, da diese Unternehmen ihre Aktionären Gewinn bringen möchten.

Dies hat zur Folge, dass zusätzlich aufgrund der geringen Mitarbeiter und Bewerbungszahlen inkl den hochgerechneten Einsatzgebieten, den jeweiligen Mitarbeitern im Bezug negativ auffallende Lebens- sowie Arbeitsumstände stehen.

In wie weit würden Sie bei einer erfolgreichen Wahl sich dafür einsetzen, den Mitarbeitern solcher Transportdienste über gesetzliche Regelungen bundesweit zu helfen, ohne die Kosten für Transporte anheben zu müssen?

Angehängte Frage: Wären Sie bereit Aktionärsarbeit strikt gesetzlich zu regeln und zu limitieren?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Reichert,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09. April 2017, die ich Ihnen gerne beantworte.

Faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen sind für die Transport- und Logistikbranche sehr wichtig. Aus dem Grund wurde dieses Thema auch zu Beginn der Legislaturperiode in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Hier wurde sich zum Ziel gesetzt die Arbeitsbedingungen in der Transport- und der Logistikbranche zu verbessern und sich gegen Lohndumping stark zu machen.

Damit Arbeitnehmer in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen geschützt werden, wurde im Jahr 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Dieser gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen, die in Deutschland Dienstleistungen erbringen. Neben dem soeben Genannten soll der Mindestlohn zudem dazu beitragen, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmern nicht zulasten der Arbeitnehmer ausgetragen wird. Denkbar wäre hier, dass sich Unternehmen mit niedrigen Personalkosten unterbieten wollen. Speziell zum Verkehrssektor ist zu sagen, dass in manchen Bereichen noch Klärungsbedarf besteht, was die Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes angeht. Gerade für den reinen Transitverkehr sind derzeit noch europarechtliche Fragen zu klären.

Ein weiterer Aspekt, bei dem auf Verbesserung hingearbeitet wurde, sind die Ruhezeiten. Es ist nicht außergewöhnlich, dass viele Fahrer in der Transportbranche erst nach vielen Wochen und Monaten wieder an den eigentlichen Unternehmensstandort zurückkehren. Bis dahin verbringen viele von ihnen ihre Ruhezeiten in ihrem LKW an Raststätten oder auf Umschlagsplätzen. Gerade bei Fahrern aus Osteuropa ist dies nicht selten der Fall. Im März 2017 wurde eine Änderung des Fahrpersonalgesetzes im Deutschen Bundestag beschlossen. Damit wurde dieses Problem angegangen. Somit wurde ein weiterer wichtiger Beitrag für bessere Arbeitsbedingungen in der Transportbranche geleistet. Mit der Änderung des Fahrpersonalgesetzes wurde klargestellt, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden darf. Folglich ist es nicht zulässig, wochen- oder monatelang in einem LKW zu leben. Die Situation der Fahrer verbessert sich dadurch hoffentlich deutlich.

Ich finde es sehr wichtig, dass wir darauf achten, dass die Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen in der Transportbranche fairer werden. Auf diese Weise können wir dem Fachkräftemangel in der Transport- und Logistikbranche u.a. entgegenwirken. Dies wäre sinnvoll, da es gerade u.a. diese Branche ist, die das Rückgrat unserer Wirtschaft darstellt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich auf Ihre zweite Frage leider nicht eingehen konnte, da mir nicht ganz klar war, worauf Sie damit hinaus wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB

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