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Stefan Müller
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Frage von Marion T. •

Frage an Stefan Müller von Marion T. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Müller,
die Abmahnwelle von des Outdoor-Labels „Jack Wolfskin“ an die Adresse von Frauen, die ihre selbst entworfene und hergestellte Artikel in minimaler Stückzahl online verkaufen, hat mich aufgeschreckt.
Der Hintergrund: www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,655890,00.html
Wie kann es sein, dass ein Unternehmen juristisch wasserdichte Abmahnungen mit einer zweifelhaften Behauptung wie „Katzenpfote = Wolfspfote“ an Bastel-Muttis verschickt,
denen die Wahl bleib,
- Hunderte oder Tausende als Kostennote zu zahlen, eine Lüge anzuerkennen und ihre Idee zu vernichten,
oder
- In ein Verfahren einzutreten, bei dem der Abmahner den Streitwert willkürlich in Höhen treiben kann, die Einzelunternehmerinnen nicht aufbringen kann, sei sie nun im Recht oder Unrecht
Jack Wolfskin behauptet, die Gesetzeslage würde dazu zwingen, die Politik wäre schuld. Heute Pfoten, morgen Obst, Bustaben, Farben?!
Es ist eine Schande für Deutschland, wenn für Betroffene mit Einnahmen nahe H4-Niveau ein Spendenkonto eingerichtet werden muss, um sich gegen solch einen Angriff mit Kostennoten um die 1000,00 Euro zu wehren, die Anwälte mit zwei Mausklicken schicken können - basierend auf Markenrecht aus Nazi-Zeiten
Kleinunternehmer, Mütter, die für Lebensunterhalt und die Erziehung der die nächsten Wählergeneration hart und eigenverantwortlich arbeiten werden durch unsinnige Verordnungen und *dehnbaren Gesetzesauslagen* in ihrer Kreativität und in Ihrem Handeln ungerechtfertigter Weise gehindert und benachteiligt.
Wie ist Ihre Initiative für
ERHALT VON ALLGEMEINGUT FÜR ALLE BÜRGER
STOP DES ABMAHNWAHNSINNS
SICHERE GRUNDLAGE FÜR FAIREN ONLINEHANDEL?

Mit freundlichen Grüßen
Marion Tischler

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Tischler,

vielen Dank für Ihre Frage zur Abmahnungspraxis der Firma "Jack Wolfskin".

Das Markengesetz untersagt Dritten, ohne Zustimmung des Inhabers einer Marke im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht. Das schließt auch die Gefahr ein, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird. Ich kenne die Einzelfälle, in denen es zu Abmahnungen kam, nicht. Ich vermag daher auch nicht zu beurteilen, ob diese Praxis rechtens ist oder nicht. Hier gilt es in juristischer Einzelfallbetrachtung zu klären, ob die Gefahr einer Verwechselung besteht.

Soviel ich weiß, hat Jack Wolfskin inzwischen reagiert und möchte in Zukunft sein Vorgehen in Fällen von kleingewerblichen Angeboten verändern. Hier soll in Zukunft zunächst auf anwaltliche Schritte verzichtet und selbst Kontakt aufgenommen werden. Kommt es dann zu einer Einigung, sollen Kosten möglichst ganz vermieden werden. Ich gehe davon aus, dass sich das Problem damit erledigt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB

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