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Stefan Liebich
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Stefan Liebich von Gerhard R. bezüglich Finanzen

Hätte da mal eine Frage...

Sehr geehrter Herr Liebich

gleich mal ein Zitat:
"Ist die Vermögensteuer nicht verfassungswidrig?

Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht 1995 die bis dahin geltende Vermögensteuerregelung nur aus einem einzigen Grund für verfassungswidrig erklärt: wegen der Bevorzugung des Grundeigentums. Immobilien und Grundstücke wurden nämlich im Durchschnitt nur mit einem Zehntel ihres Wertes besteuert – eine massive Ungerechtigkeit im Vergleich zu Besitzern von Geldvermögen.

Hintergrund war, dass die der Immobilien- und Grundstücksbewertung zugrundeliegenden Verkehrswerte seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden waren. Das sollte der Gesetzgeber korrigieren. Dies ist bis heute nicht erfolgt, weshalb die Vermögensteuer seit 1996 nicht mehr angewendet wird.
(Quelle: https://www.reichtum-umverteilen.de/hintergrund/fragen-und-antworten/)

Könnte da nicht die Linke die SPD, die doch fast die ganze Zeit mit in der Regierung saß, gehörig vor sich her treiben, gerade in einer Zeit, da es doch bei den Finanzen und der Doppeldauer-Null des Herrn Scholz an allem Ecken klemmt?

Wäre das jetzt nicht "die Gelegenheit" dem Wähler, dem bösen Quäler, zu beweisen, das es sich wieder lohnen könnte, die SPD zu wählen??? Habe dazu diese Frage gleichlautend an den Herrn Mindrup gestellt, bin gespannt, was da dann kommt!

Bin ich jetzt ein böser Schelm, wenn ich dann gleich noch die Frage - hier insbesondere für Berlin - nach der konsequenten Umsetzung eines Transparenzregisters stelle - siehe dazu Berichterstattung von correctiv.org/Tagesspiegel zur Fragestellung "wem gehört welches Haus in Berlin "Das verdeckte Imperium"?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr R.,

Schon seit vielen Jahren fordern Partei und Fraktion DIE LINKE eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums. Dazu gehört auch ein Steuersystem, das die Nutznießer des Finanzmarktkapitalismus zur Kasse bittet. Eine Vermögenssteuer in Höhe von fünf Prozent auf alle Vermögen oberhalb von einer Million Euro halten wir hier für ein zentrales Instrument.

Das Transparenzregister ist ein elektronisches Verzeichnis. Die Datenbank, einst von der EU eingeführt, soll es erschweren, Gelder zu verstecken und Eigentumsverhältnisse zu verschleiern. Bislang können Steuerfahnder, Strafverfolgungsbehörden und Personen mit einem sogenannten „berechtigten Interesse“ Einsicht nehmen. Das wird sich ändern. Mit der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie soll das Transparenzregister auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Deutschland muss dies bis 2020 in nationales Recht umsetzen. Einen ersten entsprechenden Gesetzentwurf hat Finanzminister Scholz kürzlich vorgelegt. Der jedoch erscheint noch sehr diskussionswürdig. Wohnorte werden in dem Transparenzregister zwar erfasst, für die Öffentlichkeit werden sie aber nicht einsehbar sein. Auch soll eine Onlineregistrierung zur Identifizierung all jener eingerichtet werden, die Informationen aus dem Register anfordern. Zudem können Betroffene einen Antrag auf Beschränkung der Einsichtnahme in ihre Daten stellen. Und eine Suche nach natürlichen Personen sei in dem Register generell nicht möglich.
Unsere Fraktion dringt weiterhin auf die Einführung eines zentralen und weitgehend öffentlichen Immobilienregisters sowie eines Transparenzregisters, welches zu den tatsächlichen Eigentümerinnen und Eigentümern von Unternehmen, Stiftungen und sonstigen Rechtskonstrukten führt.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Liebich