Stefan Karstens
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Frage von Volker N. •

Frage an Stefan Karstens von Volker N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Karstens,
die aktuelle Koalitionsregierung in Berlin begegnet der Weltwirtschaftskrise mit einem umfangreichen Paket an Maßnahmen und erhält von internationaler Seite auch Respekt dafür.
Dennoch geschehen diese Maßnahme zu Lasten der zukünftigen Haushalte und erfordern einen enormen Sparwillen und den Mut zu unpopulären Maßnahmen.
Wo - in welchen Bereichen sehen Sie die Möglichkeiten Milliarden einzusparen, wo setzen Sie Prioritäten?
Welche Möglichkeiten und themenorientierten Prioritäten sehen Sie im Steuerungsinstrument "Steuern und Abgaben " bezüglich
1. einer Entlastung der Bürger,
2. einer Umverteilung zwischen gesellschaftsrelevanten Gruppen oder
3. einer Anpassung der Steuern an die möglichen Haushaltslöcher?

In Erwartung Ihrer Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Volker Neubauer

Stefan Karstens
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Neubauer,

vielen Dank für Ihre Frage.

Substantielle Einsparungsmöglichkeiten im Bundeshaushalt sehe ich in zwei Bereichen: Eine Einstellung der Praxis, Privatunternehmen ohne Gegenleistungen (wie den Erwerb entsprechender Eigentumstitel) mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen könnte etliche Milliarden sparen. Ebenso ist eine drastische Reduzierung des Verteidigungshaushaltes nicht nur friedens- und sicherheitspolitisch geboten, sondern auch im Sinne einer Haushaltskonsolidierung notwendig.

Grundsätzlich aber bin ich der Überzeugung, dass nicht die Ausgabenseiten sondern vielmehr die Einnahmeseite öffentlicher Haushalte das Kernproblem ist. Zur Verbesserung der Einnahmesituation hat DIE LINKE konkrete Vorschläge vorgelegt, welche ich Teile. Hierzu zählen u.a.:

- die Versteuerung von Kapitalerträgen mit dem persönlichen Steuersatz, Abschaffung der Pauschalbesteuerung mit 25%,
- die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 53%,
- die Wiedereinführung der Vermögenssteuer,
- die Einführung einer Börsenumsatzssteuer.

Das jetzige Steuerrecht bevorzugt massiv Einkünfte aus Kapitalerträgen und belastet einseitig Arbeitseinkommen, was einer immensen Umverteilung gesellschaftlicher Reichtümer von unten nach oben Vorschub leistet. Dieses gilt es zu ändern.

Eine steuerliche Entlastung kann (und soll) es nach meiner Überzeugung nur für die Bezieher von Arbeitseinkommen -d.h. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie selbst arbeitende Selbstständige- geben. Erträge aus Kapitaleinkünften müssen sehr viel stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben hernagezogen werden als dies heute der Fall ist. Im Allgemeinen sind Entlastungen für die Einwohnerinnen und Einwohner u.a. durch folgende Maßnahmen sinnvoll:

- Ausbau der Angebote öffentlicher Daseinsvorsorge,
- Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages auf 9 300 EUR,
- Ausweitung (und Erhaltung!) des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder, apothekenpflichtige Arzneimittel und arbeitsintensive Dienstleistungen des Handwerks sowie der Gastronomie.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Karstens