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Stefan Gelbhaar
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Stefan Gelbhaar von Gerhard R. bezüglich Finanzen

Hätte da mal eine Frage...

Sehr geehrter Herr Mindrup

gleich mal ein Zitat:
"Ist die Vermögensteuer nicht verfassungswidrig?

Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht 1995 die bis dahin geltende Vermögensteuerregelung nur aus einem einzigen Grund für verfassungswidrig erklärt: wegen der Bevorzugung des Grundeigentums. Immobilien und Grundstücke wurden nämlich im Durchschnitt nur mit einem Zehntel ihres Wertes besteuert – eine massive Ungerechtigkeit im Vergleich zu Besitzern von Geldvermögen.

Hintergrund war, dass die der Immobilien- und Grundstücksbewertung zugrundeliegenden Verkehrswerte seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden waren. Das sollte der Gesetzgeber korrigieren. Dies ist bis heute nicht erfolgt, weshalb die Vermögensteuer seit 1996 nicht mehr angewendet wird.
(Quelle: https://www.reichtum-umverteilen.de/hintergrund/fragen-und-antworten/)

Die SPD saß doch seid 1998 fast IMMER mit in der Regierung! Wäre doch für die Grünen - neben dem Thema Umwelt und Nachhhaltigkeit - ein weiteres "gefundenes Fressen..." diese "vor sich herzutreiben...."
(wünscht sich einer, der da mal Mitglied war und nach dem großen "Schröddern" das Weite gesucht hat!)

Bin ich jetzt ein böser Schelm, wenn ich dann gleich noch die Frage - hier insbesondere für Berlin - nach der konsequenten Umsetzung eines Transparenzregisters stelle - siehe dazu Berichterstattung von correctiv.org/Tagesspiegel zur Fragestellung "wem gehört welches Haus in Berlin "Das verdeckte Imperium"?

(Frage fast gleichlautend an die MdBs Liebich und Mindrup gestellt)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Auch wir sind der Auffassung, dass hohe Vermögen in Deutschland im Vergleich zu Einkommen aus Arbeit nicht in ausreichendem Maße besteuert werden. So gibt es klare Indizien dafür, dass besonders hohe Vermögen inzwischen einen unangemessenen Interessengruppendruck auf politische Entscheidungen ausüben bzw. sich eine relevante ökonomische Marktmacht aufgebaut haben.

Vor diesem Hintergrund war es sehr misslich, dass die Vermögensteuer Ende des Jahres 1996 unter der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung entfallen musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Steuer, wie Sie ja auch schreiben, für mit dem Grundgesetz unvereinbar befunden und eine Neuregelung angemahnt. Da diese nicht innerhalb der vorgegebenen Frist zustande kam, wurde das geltende Gesetz schlussendlich nichtig und die Steuer entfiel.
Bis zum heutigen Tag gaben und geben die Mehrheitsverhältnisse in Bund und Ländern jedoch bedauerlicherweise eine Wiedereinführung der Steuer nicht her. Wir Grüne haben uns jedoch in unserem Wahlprogramm zur letzten Bundestagswahl explizit für eine Wiedereinführung der Steuer ausgesprochen.

Konkret fordern wir eine verfassungsfeste, ergiebige und umsetzbare Vermögensteuer für Superreiche. Diejenigen, die es sich leisten können, wollen wir stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen. Dafür brauchen wir eine Vermögensteuer, die mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem Gleichbehandlungsgrundsatz, vereinbar ist. Aus unserer Sicht ist die Vermögensteuer ein wichtiger Baustein für mehr Gerechtigkeit, für die Sicherung der ökologisch-sozialen Marktwirtschaft in Deutschland und für eine bessere wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb gehört sie weiterhin auf die politische Tagesordnung in Deutschland.

Auch für die Einführung eines Transparenzregisters setzen wir uns energisch ein. Da der boomende Immobilienmarkt in Deutschland sehr anfällig für Geldwäsche ist, fordern und unterstützen wir - neben weiteren Maßnahmen - die Einführung eines öffentlichen Transparenzregisters. Geldwäsche ist kein Bagatelldelikt, sondern eine Straftat und ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem. Um diesem zu begegnen, fordern wir die Bundesregierung auf, Transparenz im Immobiliensektor über die Zahlungsströme und die wahren Eigentümer*innen von Immobilien zu schaffen und hierzu nötige Gesetze vorzulegen. Wir fordern, dass alle Unternehmen, die in Deutschland eine Immobilie kaufen wollen, ihren wirtschaftlich Berechtigten ins deutsche Transparenzregister eintragen müssen. Momentan besteht diese Pflicht nämlich nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Dazu haben wir gerade im Mai 2019 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der am 27.06.2019 im Plenum beraten wurde. Eine Beschreibung des Antrags und einen Link dazu finden Sie hier: https://www.bundestag.de/presse/hib/643524-643524

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Gelbhaar

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