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Sören Bartol
SPD
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Frage von Sascha F. •

Frage an Sören Bartol von Sascha F. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Bartol,

sie haben dem BKA-Gesetz zu gestimmt, das Verfassungsgericht hat mehrer Anläufe mit ähnlichen Themen bereits gestoppt und zurückgewiesen. Dennoch zeigt sich die Politik uneinsichtig in zweierlei Hinsicht. Zum einen, dass das Grundrecht bei diesem Thema sehr deutlich ist und zum anderen zum Beispiel die technische Machbarkeit der Online Durchsuchung. Wer die Logistik des 11 September beherrscht hat, dem dürfte es auch nicht schwer fallen seinen Computer zu schützen, was mit wenigen Handgriffen geschehen ist.
Daher meine Frage, warum haben Sie dennoch für ein Gesetz gestimmt, dessen Inhalt wahrscheinlich wieder beim Verfassungsgericht landen wird und sämtliche unabhängigen Experten davon überzeigt sind, dass der Nutzen der Online-Durchsuchung gleich Null ist, weil technisch nicht machbar oder die Falschen treffend.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Franke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Franke,

vielen Dank für Ihre Frage nach meinen Gründen, dem BKA-Gesetz zuzustimmen. Aus meiner Sicht ist dieses Gesetz eines der wichtigsten innenpolitischen Gesetze in dieser Wahlperiode. Das Bundeskriminalamt bekommt damit die Kompetenz für die Gefahrenabwehr in bestimmten Fällen des internationalen Terrorismus. Das Gesetz enthält das gesamte dazu notwendige Instrumentarium - ganz überwiegend bewährte polizeiliche Instrumente wie Vorladung und erkennungsdienstliche Maßnahmen. Neu ist die Befugnis zur Online-Durchsuchung. Ich halte sie für notwendig, um internationalen Terrorismus, der immer häufiger im Internet koordiniert wird, effektiv zu bekämpfen. Die Notwendigkeit dafür haben uns die Experten in den Anhörungen bestätigt. Die Kommunikationstechnik hat sich rasant weiterentwickelt, Kommunikation zwischen und innerhalb von Terrorgruppen, Anschlagspläne, Anleitungen zur Begehung von Anschlägen und Entschlüsselungscodes werden elektronisch gespeichert und über das Internet verbreitet. Darauf müssen wir reagieren.

Allerdings haben wir der Anwendung des Instruments enge Grenzen gesetzt, um nicht unzulässig in die Privatssphäre einzugreifen. Für uns als SPD war es unerlässlich, dass eine Online-Durchsuchung nur durch einen Richter angeordnet werden kann außer im eng begrenzten Eilfall. Die SPD hat sich auch damit durchgesetzt, dass die Online-Durchsuchung zunächst befristet eingeführt und ihre Wirksamkeit durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüft wird.

Ich gehe davon aus, dass die Privat- und Intimssphäre (laut Verfassungsgericht der Kernbereich privater Lebensgestaltung) dabei ausreichend geschützt ist: Hierüber wacht der unabhängige Datenschutzbeauftragte des BKA. Bei der Auswertung von Informationen, die diesen Kernbereich privater Lebensführung betreffen, wird er von zwei Beamten des Bundeskriminalamts unterstützt. In Zweifelsfällen müssen die Daten gelöscht werden oder einem Richter vorgelegt werden, der entscheidet, ob der Kernbereich privater Lebensführung betroffen ist. Dieser gesamte Vorgang muss dokumentiert werden.
Die bisherige Arbeit des BKA zeigt, dass es auch mit seinen neuen Kompetenzen, insbesondere denen die erheblich in Grundrechte eingreifen, verantwortungsvoll umgehen wird. In den letzten zehn Jahren hat das BKA nur zwei Rasterfahndungen durchgeführt. Von 2001 bis zum zweiten Quartal 2007 gab es nur sieben Wohnraumüberwachungen. Auch aufgrund des hohen Personal-, Zeitbedarfs und der hohen Kosten ist zu erwarten, dass das BKA auch von seinen präventiven heimlichen Ermittlungsbefugnissen nur maßvoll Gebrauch machen wird.

Nachdem sich diese Woche Koalitionsfraktionen, Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium verständigt haben, ist der Weg nun frei für eine Einigung im Vermittlungsausschuss noch vor Weihnachten. Das Ergebnis ist aus SPD-Sicht positiv, weil die richterliche Kontrolle verstärkt wird - sowohl hinsichtlich der Anordnung der Maßnahme als auch hinsichtlich der Auswertung des erhobenen Materials.

Nach der Einigung soll die Eilfallkompetenz des BKA-Präsidenten für die Anordnung der Online-Durchsuchung entfallen und die Löschung von erhobenen Daten, die den Kernbereich der privaten Lebensführung betreffen, unter die Sachleitung des die Maßnahme anordnenden Gerichts gestellt werden.
Zusätzlich wird klargestellt, dass die Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes zur Verhütung bestimmter schwerer Straftaten nur bei länderübergreifenden Gefahren, unklarer Landeszuständigkeit oder auf Bitten eines Landes gegeben ist.

Insgesamt wahrt das BKA-Gesetz aus meiner Sicht die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Die SPD hat im parlamentarischen Verfahren heftig mit der Union gerungen und damit erreicht, dass wir als Ergebnis ein Gesetz haben, das einerseits eine effektive Terrorismusbekämpfung erlaubt und andererseits Grundrechte schützt. Ich gehe auch davon aus, dass das Gesetz so rechtsstaatlich einwandfrei ist, dass das Bundesverfassungsgericht keine Einwände haben dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol, MdB

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