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Sönke Rix
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Frage von Peter-Michael N. •

Frage an Sönke Rix von Peter-Michael N. bezüglich Senioren

Elternunterhalt

Grüß Gott und Guten Tag,

die in der GroKo hinterlegte Neuregelung läßt weiter auf sich warten. Wer nicht oder noch nicht davon betroffen ist hat natürlich jede Menge Zeit. Uns drückt das ganz schön; 1. weil wir betroffen sind, 2. weil die Berechnung des Bezirkes einseitig und falsch sind, 3. weil die Verhandlungen immer vor dem Familiengericht enden, weil die Bezirke darauf setzen das auf die zusätzlichen Kosten des Pflichtanwalts eine deutliche Hemmschwelle darstellen und das der Richter ohnehin i.d.R. den Anträgen der Bezirke folgen.
Unverständlich das die Bezirke so hart gegen die "Kinder" vorgehen. Auf der einen Seite erhält ein Schwerbehinderter im Nachteilausgleich steuerliche Erleichterungen, die Bezirke betrachten das allerdings als Einkommen. Moralisch nicht nachvollziehbar. Das nur als kurzes Beispiel. Jetzt meine Fragen: 1. Was ist der Stand der Dinge? 2. Wann kommt die Neuregelung? 3. Wird es eine Rückwirkende Regelung geben um allein die Familiengerichte zu entlasten? Wie werden Sie Abstimmen? Oder was sonst noch wichtig wäre.

mfg Nickel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

das Bundeskabinett hat am 14. August den Entwurf des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) beschlossen. Wir Abgeordneten haben diesen Entwurf in der letzten Woche in erster Lesung beraten.
Unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehenden der Sozialhilfe werden demnach künftig erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen. Der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird demnach bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro und in der Eingliederungshilfe gegenüber Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen sogar vollständig entfallen. Darüber hinaus erfolgt auch eine entsprechende Anpassung der Regelungen für Betroffene im Sozialen Entschädigungsrecht.
Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten und die Familien (Eltern bzw. Kinder) von rund 275.000 betroffenen Leistungsempfängern erreichen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/angehoerigen-entlastungsgesetz.html

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix

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