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Silvia Breher
CDU
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Frage von Hermann Josef G. •

Frage an Silvia Breher von Hermann Josef G. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

meine Frau und ich wohnen in München in einer ererbten Wohnung im vierten Stock ohne Aufzug. Beide sind wir schwerbehindert und würden gerne möglichst lange in dieser Wohnung leben. dies ist nur möglich, wenn wir die Genehmigung zum Aufzugbau erhalten, den wir selbst finanzieren würden. Wir bemühen uns seit 10 Jahren darum. Laut Gutachten ist es ohne weiteres machbar, die Stadt München hat die Genehmigung erteilt, aber einige Mitigentümer sind dagegen. Bei Gericht bekamen sie recht, da man sagt, hier muß ein einstimmiger Beschluß erreicht werden.
Ich frage Sie daher ob es nicht möglich ist, endlich einmal da WEG-Recht so zu modifzieren, daß ein Aufzugbau erlaubt ist wenn die Fianzierung und Machbarkeit gegeben sind. Wir würden den Aufzug finanzieren, laut Gutachten wird niemand behindert und so stünde einem Bau nichts im Weg uaßer der Einstimmigkeit. Man sollte auch bedenken, daß wir ja nicht die einzigen sind und daß man unbedingt verhindern sollte, daß alte Leute aus diesem Grund in betreutes Wohnen umziehen müssen, obwohl sie ohne weiteres in ihrer Wohnung lwben könnten.
Nun hoffe ich auf Ihre Unterstützung.

Mit den besten Grüße aus München
Brigitte und H. J. G.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau G., sehr geehrter Herr G.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage mit der Bitte um Unterstützung hinsichtlich einer Änderung im Wohneigentumsrechts.

Ich kann verstehen, dass Sie so lange wie möglich in Ihrer Eigentumswohnung in München leben möchten. Das ist der Wunsch von vielen Menschen. Hierzu bedarf es in Ihrem Fall allerdings den Einbau eines Fahrstuhls.

Gegenwärtig ist es nicht immer leicht, einen Beschluss unter den Wohnungseigentümern über bauliche Maßnahmen zu fassen. Mögliche Erleichterungen müssen grundsätzlich mit den Eigentumsrechten aus Art. 14 Grundgesetz vereinbar sind.

Sehr geehrte Frau G., sehr geehrter Herr G., das Bundesjustizministerium plant rechtliche Erleichterungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Inwiefern sich Ihr Wunsch in der Novellierung wiederspiegelt bleibt im weiteren Verfahren abzuwarten.
Seien Sie versichert, dass meinen Kollegen innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und mir die Barrierefreiheit für alle Menschen in Deutschland sehr am Herzen liegt.

Mit freundlichen Grüßen
SB

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