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Sigrid Beer
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Frage von Andreas B. •

Frage an Sigrid Beer von Andreas B.

Hallo Frau Beer

Sie haben der Änderung des Landesjagdgesetzes zugestimmt. Neu geregelt ist z.B. die Entnahme von verwilderten und streunenden Hauskatzen. Hauskatzen sind unstrittig Neozoen, die negativen Einfluß auf die Heimische Tierwelt nimmt, insbesondere auf die Singvögel. Wie stellt man sich die Regulierung oder treffender, die Entnahme dieser Katzen vor? Gibt es da zukünftig staatliche Bedienstete die diese notwendigen Angelegenheiten abwickeln? Welche strafrechtlichen Maßnamen sind bei (vortwährendem) Verstoß gegen die gesetzliche Vorgabe (dass derartige Neozoen nicht in die freie Natur (ent-) gelassen werden dürfen) vorgesehen. So kennt man bei unverbesserlichen Falschparkern im Straßenverkehr den vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis. Ich frage mich aber, wie will man von behördlicher Seite die frei laufenden Katzen ihren Besitzern zuordnen. Dass das Ministerium des Herrn Remmel hier in der Pflicht steht, wird durch die EU-Verordnung zweifelsfrei begründet. Konkret: Wie gedenkt man das Problem mit frei laufenden Katzen in NRW zukünftig zu lösen?

mfG.

A. Bähr

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bähr,

mit der Novellierung des NRW-Jagdgesetzes wurde das Ziel verfolgt, den Naturschutz, den Tierschutz und die Jagd in ein ausgeglichenes Verhältnis zu setzen. Im Sinne einer ökologischen Jagdreform sind nun auch zahlreiche Verbesserungen für den Tierschutz enthalten. Einer von vielen wichtigen Punkten im Sinne des Tierschutzes war hierbei das Verbot des Haustierabschusses. Neben der Verwechselung mit der heimischen Wildkatze, die immer wieder zum Abschuss einer geschützten Art führt, war es auch tierschutzpolitisch höchst fragwürdig, Hauskatzen zum Abschuss freizugeben. Dabei löste der Abschuss in keiner Weise das zugrundeliegende Problem einer Katzenüberpopulation. Und dem Problem des Vogelsterbens liegen vielschichtige Ursachen zugrunde: Verlust von Brutgebieten und Lebensräumen, Nahrungsmangel, Vogelfang in einigen Ländern ..

Auch gemessen an der rasanten Vermehrung von Katzen waren die immer noch hohen Abschusszahlen für die Lösung des Problems wohl nur als Tropfen auf dem heißen Stein zu bezeichnen. Nur eine Kastrationspflicht für Katzen kann dieses Problem tierschutzgerecht und effektiv lösen.

Die Bundesregierung weigert sich bisher, eine solche Pflicht einzuführen. Eine landesweite Musterverordnung in NRW befindet sich in fachlicher Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, um zusätzliche Rechtssicherheit für die Kommunen zu gewährleisten. Trotzdem braucht es vor Ort dann auch Beschlüsse. In Städten wie Bonn und Essen wurden bereits entsprechende Anträge eingebracht bzw. verabschiedet. Nach Zahlen von Tierschutzverbänden gibt es über 70 Kommunen in NRW, die bereits eine solche Kastrationspflicht eingeführt haben.

Es wäre sehr erfreulich, wenn Sie vor Ort die Dynamik, die durch das neue Jagdgesetz auch für den Tierschutz entsteht, offensiv aufgreifen und zum Anlass nehmen würden, einen Antrag für eine Kastrationspflicht in den Rat Ihrer Gemeinde einzubringen. Sollte es an einigen Orten nachweislich erhebliche naturschutzfachliche Probleme durch frei laufende Katzen geben, so ist schließlich mit einer Ausnahmegenehmigung über das Naturschutzgesetz weiterhin eine Möglichkeit in Nordrhein-Westfalen gegeben, einer tatsächlichen Überpopulation durch Bejagung zu begegnen.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Beer