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Siegmund Ehrmann
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Frage von Peter T. •

Frage an Siegmund Ehrmann von Peter T. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ehrmann,

Inhabern des PKW-Führerscheins, die diesen vor 1980 erworben haben ist es erlaubt ein Leichtkraftrad mit 125 ccm zu fahren.
In wie weit ist es Verfassungsgemäß, dieses den jüngeren zu untersagen?
(Gleichheitsgrundsatz)
Wieso ist jemand, der zu dieser Zeit den PKW-Führerschein gemacht hat besser geeignet, ein solches Gefährt zu führen????

Im EU - Recht ist es soweit ich weiß anders geregelt.
Wann werden diese Regelungen auch bei uns eingeführt?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Tomczak

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tomszak,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage zur Trennung der Führerscheinklassen.

Die EU hat die Klassen getrennt, da sich die Fahreigenschaften eines zweispurigen Fahrzeugs eklatant von denen eines einspurigen unterscheiden. Diese Trennung ist meines Erachtens sinnvoll, zumal die Leistung der Krafträder der Klasse A1 so stark ist, dass eine praktische Fahrprüfung für den Erwerb der Fahrerlaubnis auch aus Gründen der Verkehrssicherheit richtig ist. Zweikrafträder sind aufgrund ihres Gewichts gefährlich, da sie mit zunehmender Geschwindigkeit für den Fahrer immer schwerer zu kontrollieren sind. Die EU-Regelung wurde am 19.01.2013 bei uns eingeführt.

Ich kann hierin keinen Verfassungsverstoß erkennen. Das Grundgesetz lässt eine - den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtende - sachlich gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung zu. Dementsprechend sind z.B. auch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unterschiedliche Behandlungen gerechtfertigt, die der "Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder vergleichbaren Zwecken dienen". Diese Vorschrift soll in erster Linie die uneingeschränkte Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten und sonstigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Der Schutz des Lebens und der Gesundheit anderer Teilnehmer im Straßenverkehr (z.B. von Kindern) gebietet es auch im Zusammenhang mit der Erteilung bzw. Dauer von Fahrerlaubnissen entsprechende Einschränkungen vorzusehen."

Mit freundlichen Grüßen
Siegmund Ehrmann, MdB