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Siegmund Ehrmann
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Frage von Norbert B. •

Frage an Siegmund Ehrmann von Norbert B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ehrmann,

Bereits 165 Staaten haben die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet und ratifiziert. Deutschland gehört jedoch neben Syrien, Saudi Arabien und dem Sudan zu den wenigen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, die die Konvention noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben. Deutschland hat die Konvention bereits im Jahr 2003 unterzeichnet, aber bis zum heutigen Tag nicht in Kraft gesetzt.

1. Was ist bei Regelung dieses Sachverhaltes in Deutschland so schwierig, dass 165 Länder keine Probleme haben, die UN-Konvention zu ratifizieren?
2. Wo exakt liegt das Problem der Unterscheidung von Amts- und Mandatsträgern?
3. Worin besteht die häufig zitierte "besondere Stellung des Abgeordneten" und weshalb soll es unmöglich sein, hier Korruption festzustellen und ggf. zu bestrafen?

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Bolz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bolz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Ratifizierung des Antikorruptionsübereinkommens vom 15.03.2013.

Um die Ratifikation des Antikorruptionsübereinkommens endlich zu ermöglichen, hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung (BT-Drs. 17/8613) eingebracht. Am 17. Oktober 2012 hat es eine Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu unserem Entwurf und den Entwürfen der beiden anderen Oppositionsfraktionen gegeben. Die Mehrheit (4) der anwesenden (7) Sachverständigen hat sich für eine strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung ausgesprochen. Nach geltendem Recht sind Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern nur als Stimmverkauf und -kauf bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 108e StGB strafbar.

Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen weiterhin jede Erweiterung des geltenden § 108e StGB ablehnen. Sollte die Koalition bei dieser Haltung bleiben, kann das Übereinkommen nicht ratifiziert werden. Dies ist umso peinlicher, als dass Tschechien das Übereinkommen in Kürze als letzter EU-Mitgliedsstaat ratifizieren wird.

Wir werden uns mit allen Kräften für eine gesetzliche Regelung der Abgeordnetenbestechung einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegmund Ehrmann, MdB