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Siegmund Ehrmann
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Frage von Kulick T. •

Frage an Siegmund Ehrmann von Kulick T. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Ehrmann

Künstlerische Arbeitsleistungen werden weltweit benutzt. Künstler müssen im Gegensatz zu Angestellten im Öffentlichen Dienst, Ärzten und Rechtsanwälten, Politikern ohne Grundvergütung und ohne Tarifschutz arbeiten und leben. Eine Zuzahlung zu Krankenkassen- und Rentenbeiträgen ist kein Lohnersatz. Wie wollen Sie die Situation grundlegend verändern?

Freundliche Grüße

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kulick,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage zur sozialen Situation von Künstlerinnen und Künstlern. Ich teile Ihre Einschätzung, dass hier akuter Handlungsbedarf besteht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits zahlreiche Vorschläge unterbreitet, um die Erwerbssituation und die soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern. Auf Grund der Heterogenität dieses Arbeitsfeldes gibt es, das wird Ihnen bewusst sein, keine einfache Lösung. Vielmehr müssen eine Reihe von Initiativen aufeinander abgestimmt werden, die sich den spezifischen Problemen einzelner „Kunstsparten“ widmen.

Eine zeitgemäße Reform des Urheberrechts gehört zu den zentralen Forderungen meiner Fraktion. Künstlerinnen und Künstler - kulturelle Wertschöpfende im eigentlichen Sinne - müssen auch im 21. Jahrhundert und in einer durch Digitalisierung geprägten Gesellschaft im Mittelpunkt aller Überlegungen in diesem Bereich stehen. Unser Credo lautet hier: „Vergüten statt verbieten“. Wir wollen das Menschen von ihrer künstlerischen Arbeit leben können und das geht nur, wenn ihre Arbeit durch das Recht geschützt ist. Gleichzeitig bietet die Digitalisierung aber auch Chancen, neue Absatzmärkte zu etablieren, auf denen sich ein angemessenes Einkommen für gute Arbeit erzeugen lässt.

Im Bereich der sozialen Sicherung zielt ein aktueller Antrag meiner Fraktion beispielsweise darauf ab, die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I zu erleichtern. Konkret streben wir eine Erhöhung der Rahmenfrist auf drei Jahre an, in denen 12 Monate Beschäftigungszeit gesammelt werden können, um Anspruch auf das Arbeitslosengeld I zu erhalten. Dies ist auch durch eine Ansammlung von verschiedenen, kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen möglich. Insbesondere für Schauspielerinnen und Schauspieler, bei denen kurzfristige Beschäftigung in unterschiedlichen Engagements gehört, könnten durch eine entsprechende Regelung besser abgesichert werden.

Auf Grund der Heterogenität der Arbeits- und Lebensverhältnisse ist es schwierig allgemein verbindliche Standards für die Kunst festzulegen. Aber es gibt durchaus kleine Schritte die viel bewirken können. Beispielsweise könnte eine Koppelung von Kunstaufträgen der öffentlichen Hand - Stichwort „Kunst am Bau“ - an soziale Mindeststandards und eine angemessene Vergütung Signalwirkung erzeugen. Auch eine kontinuierliche Anpassung der Künstlersozialkasse an sich ändernde Voraussetzungen zählt dazu. Langfristig muss es aber darum gehen, den Stellenwert von Kunst und kreativer Arbeit in unserer Gesellschaft zu erhöhen. Dies geht nur, wenn alle beteiligten Akteure an einem Strang ziehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit in diesem Themenfeld vermitteln. Gerne verweise ich auch auf den kulturpolitischen Teil der SPD-Bundestagsfraktions-Homepage unter http://www.spdfraktion.de/themen/kultur .

Mit freundlichen Grüßen
Siegmund Ehrmann MdB