Portrait von Sepp Daxenberger
Antwort von Sepp Daxenberger
Bündnis 90/Die Grünen
• 17.09.2008

(...) Ich kann selbstverständlich immer nur eine Aussage treffen für die Wahl, die ansteht und für die, bei der ich etwas zu sagen habe. Ich habe das auch begründet mit der Tatsache, dass die Linken kein Programm für Bayern haben, personell nicht vorhanden sind und hauptsächlich von der Unzufriedenheit der Menschen leben. Viele Menschen die bei dieser Wahl Links wählen, haben früher rechts gewählt, weil sie protestieren wollten. (...)

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Antwort von Sepp Daxenberger
Bündnis 90/Die Grünen
• 17.09.2008

(...) Konkret um die Frage, ob eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch unterrichten darf. Dazu wurde gegen meine Stimme und die Stimmen des Landesvorstandes ein Beschluss gefasst, der besagt, dass Lehrerinnen im Unterricht keine religiös motivierten Kleidungsstücke tragen dürfen. Von Kreuzen in Klassenzimmern steht in diesem Beschluß nichts drin. (...)

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Antwort von Sepp Daxenberger
Bündnis 90/Die Grünen
• 16.09.2008

(...) Ein Blick in unser Wahlprogramm reicht, um feststellen zu können, dass die Grünen sich sehr konsequent für den Ausbau des ÖPNV einsetzten. Dabei zählt die Strecke München Mühldorf Salzburg zu einer der wichtigsten Strecken. (...)

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Antwort von Sepp Daxenberger
Bündnis 90/Die Grünen
• 07.09.2008

(...) es tut mir leid, dass Sie mit meiner Antwort nicht zufrieden waren, aber sie war eben ehrlich. Ich bleibe dabei, dass wir andere Sorgen haben wie die von der ÖDP hochgezogene Frage der Konzernspenden, von denen wie gesagt noch nie etwas auf meinem Tisch gelandet ist. Wenn der Parteitag in Osnabrück von der Tabakindustrie gesponsert wurde, hat es der Tabakindustrie zumindest nichts genützt. (...)

Frage von Sylvester R. • 04.09.2008
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Antwort von Sepp Daxenberger
Bündnis 90/Die Grünen
• 07.09.2008

(...) Wir haben das noch einmal festgestellt. Bei der Diskussion ging es auch nicht um Nonnen, Pfarrer oder gar Kreuze, sondern ausschließlich um die Frage, ob Moslemische Frauen als Lehrerinnen im Unterricht ein Kopftuch aufhaben dürfen. Wir als Landesvorstand gingen davon aus, dass das möglich sein müsste, weil das Grundgesetz die Gleichberechtigung aller Religionen vorschreibt und der Staat sich in religiösen Fragen neutral zu verhalten hat. (...)

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