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Frage von Wilfried M. •

Frage an Sebastian Steineke von Wilfried M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Steineke,

Ihr Genosse Björn Lakenmacher (MdL, Kriminalbeamter a.D.) fordert mehr Videoüberwachung und Schleierfahndung, wobei er u.a. auf Widerstand der LINKEN und der SPD stößt (1).
Demgegenüber hat der Jurist Wiese (SPD) am 9.5.2017 geäußert, Ihre Fraktion bremse bei Bemühungen, mehr audiovisuelle Dokumentationen von Vernehmungen gesetzlich zu verankern (2). Die promovierte Juristin Launert (CSU) taucht seit einem Jahr ab bei Nachfragen zur evtl. Einführung einer Duldungspflicht der Videodokumentation von Untersuchungsgesprächen jedenfalls bei Probandenwunsch (3). Und auf Fragen, ob die TV- Aufzeichnung der Kriegsverbrecherprozesse seinerzeit die Wahrheitsfindung beeinflußt haben könnte (und ggf. wie), antwortet der Rechtsanwalt Dr. Gysi hier nicht (4)
Hierzu habe ich Fragen:
1. Wie stehen Sie zur Einführung der verdachtsunabhängigen audiovisuellen Aufzeichnung von Untersuchungsgesprächen (mit Dokumentation auch des Untersucherverhaltens) jedenfalls auf Antrag des Beschuldigten bzw. des Probanden in Straf-, Zivil-, Verwaltungsprozessen?
2. Würden Sie einem Mandanten empfehlen, sich einer Untersuchung z.B. durch einen Psychologen (im Sorgerecht) oder einen Psychiater (z.B. im Beamtenrecht, Strafrecht) zu unterziehen, wenn die Untersucher einer Videodokumentation nicht zustimmen?
3. Würden Sie Gesetzesinitiativen unterstützen, welche auf mehr Videoüberwachung auch von Gerichtsprozessen -inklusive Sorgerechtsprozessen- hinauslaufen oder weshalb nicht?
Ich bitte um wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung.
Mit freundlichem Gruß
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) http://www.bjoernlakenmacher.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=254
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78575--f465707.html#q465707
3) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_silke_launert-778-78618--f450315.html#q450315
4) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-778-78153.html#questions

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihre detaillierten Fragen, die ich gerne im Zusammenhang beantworten möchte.

Grundsätzlich gilt bei ihren Fragen nach audiovisuellen Aufzeichnungen immer abzuwägen, ob hierbei die notwendige Strafverfolgung und Beweissicherung mit den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen im Verhältnis stehen. Wenn audiovisuelle Aufzeichnungen bei der Beweissicherung helfen und die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden, kann es ggf. Sinn machen, sie unter bestimmten Voraussetzungen für eine Verfahrensbeschleunigung zuzulassen. Überlange Gerichtsverfahren zu verhindern, ist nicht nur wichtig, um die Justiz zu entlasten, sondern auch, um die pädagogische Wirkung des Strafrechts zu erhalten (z.B. bei jüngeren Straftätern).

Im Rechtsausschuss beraten wir derzeit über zwei Gesetze, welche sich mit audiovisuellen Aufzeichnungen im Strafprozess beschäftigen. Es handelt sich dabei zum einen um die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, welche die Möglichkeiten unserer Behörden in der Ermittlung von Straftaten verbessern soll. Hier blockiert unser Koalitionspartner SPD leider noch eine tragfähige Einigung. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir noch vor Ende der Wahlperiode die SPD von der Notwendigkeit des Gesetzes überzeugen können. Im zweiten Gesetz möchten wir die öffentliche Wirkung von Gerichtsverhandlungen verbessern und den Zugang zu Verhandlungen mit besonderem, öffentlichem Interesse erleichtern. Auch hier befinden wir uns noch in der Diskussion mit unserem Koalitionspartner SPD. Ich hoffe, dass wir auch dieses Gesetz noch verabschieden können.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit hinreichend beantworten konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Ihr Sebastian Steineke