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Sebastian Steineke
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Frage von Elke R. •

Frage an Sebastian Steineke von Elke R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Steineke,erläutern Sie uns bitte die Rechtsgrundlage zu folgendem Problem:
Wir kaufen bei einer Firma einen Gebrauchtwagen für 10000 € plus MWST.Die Mehrwertsteuer wurde bei Neukauf durch den privaten Käufer erstmals bezahlt . Dieser erhält beim Verkauf an die Firma 7000 €. Wieso zahlen wir als Wiederkäufer erneut Umsartsteuer?
Mit Gruss Reichelt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Reichelt,

vielen Dank für Ihre Frage die ich hiermit wie folgt beantworte.

Ich bitte vorab zu berücksichtigen, dass in diesem Forum keine individuelle Rechtsberatung erfolgen darf und ich daher allgemein die Grundlagen der rechtlich äußerst komplexen Besteuerung erläutere.

Der Umsatzsteuer unterliegen in Deutschland Lieferungen und Leistungen, die Unternehmer (damit auch Autohändler) im Inland entgeltlich im Rahmen Ihres Unternehmens ausführen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Umsatzsteuerpflichtig sind zum Beispiel der Verkauf von Waren, das Erbringen von Dienstleistungen (z.B. betriebswirtschaftliche Beratung), der Verkauf von betrieblichem Anlagevermögen (z.B. Verkauf des alten Pkw beim Kauf eines neuen Fahrzeugs), die Aufgabe oder der Verkauf des Betriebs.

Damit ist grundsätzlich jeder Verkauf von Fahrzeugen, egal ob gebraucht oder neu, umsatzsteuerpflichtig nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes. Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Unternehmer mit Gebrauchtwaren handelt und seine Ware unter anderem von Privatpersonen kauft, also im Einkauf keine Umsatzsteuer bezahlt hat. Dann unterliegt der Unternehmer nur der sog. Differenzbesteuerung (§ 25 a UStG). Dabei ist die Umsatzsteuer nicht wie üblich aus dem Verkaufspreis zu zahlen, sondern nur aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis (Marge). Dieser Teil wird dann auch nicht in der Rechnung ausgewiesen.

Der Wiederverkäufer kann aber auch in diesem Fall auf die Differenzbesteuerung verzichten (§ 25 Abs. 8 UStG) und nach den normalen Vorschriften den Verkauf betreiben und muss dann die Umsatzsteuer regulär ausweisen. Dazu ist er rechtlich verpflichtet.

Ich hoffen Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Sebastian Steineke