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Sebastian Gemkow
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Frage von Reiner G. •

Frage an Sebastian Gemkow von Reiner G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Justizminister Sebastian Gemko,

ist es möglich, dass vom Bundesverfassungsgericht es eine Vollmacht gegeben haben könnte, womit dem AG Zwickau, Zivilgericht, Az.: 22 C 218/18 in einer Unterlassungsklage, die vom GG und der Sächs. Verfassung geltenden Rechte beschnitten werden können ?
URTEIL :
Fotografierverbot von Gebäuden und Mitarbeitern der Gemeinde 08141 Reinsdorf !

GRÜNDE der Anfertigung der Fotos:
Es wurden Mängel und Mißstände dokumentiert, um dadurch Verschwendung von Steuermitteln und unsinnige Geldausgaben zu verhindern und Beiträge zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.

Wie sehen Sie es, wenn eine Anzeige bei der KPI Zwickau, im Januar 2018, gestellt wurde und von einem Staatsanwalt ins Jahr 2013 verortet werden konnte, wurde damit, dem Anzeigenerstatter gegenüber, rechtsstaatlich gehandelt ?

Vielen Dank für Ihre baldige Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüssen

R. G.
Initiator der BI für die Energiewende Zwickau und Umgebung

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

in Bezug auf Ihre Anfrage weise ich darauf hin, dass das Sächsische Staatsministerium der Justiz nicht befugt ist, Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen zu leisten. Das Gesetz behält die Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen vor allem bestimmten Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten, vor. Im Übrigen kann ich Ihrem Vorbringen kein konkretes Anliegen entnehmen, das insbesondere dienstaufsichtlicher Natur sein könnte. Für Rückfragen können Sie sich gern an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marc Lehr
Persönlicher Referent des Staatsministers und der Staatssekretärin

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