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Sebastian Brehm
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Frage von Gerhard F. •

Frage an Sebastian Brehm von Gerhard F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Brehm,
Sie stehen gerade etwas in der Schusslinie, weil Sie der MDB mit den höchsten erklärten Nebeneinkünften sind. Könnten Sie bitte etwas Licht in die Sache bringen:
Wie viel der genannten Summe von ca. 1,4 Mio fließt Ihnen persönlich als Einnahme zu?
Wie hoch ist Ihr Zeitaufwand, um diese Nebeneinkünfte zu erzielen?
Oder läuft Ihre Kanzlei völlig ohne Ihr Zutun?
Vielen Dank schon vorab für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
G. F., München

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Frenzl,

ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 17. August 2019, in der Sie sich mit dem Thema meiner Nebeneinkünfte und den damit verbundenen Fragen befassen. Gerne möchte ich die Gelegenheit nutzen Ihnen zu antworten und entschuldige mich zunächst für die Verspätung.

Grundsätzlich müssen Bundestagsabgeordnete Nebeneinkünfte angeben, die vom Bundestag in verschiedenen Verdienstklassen ausgewiesen werden. Während Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (GmbH´s und AG´s) oder Teilhaber von Personengesellschaften (GmbH & Co. KG´s, GbR´s und OHG´s) und auch Mitglieder von Aufsichtsräten oder von sonstigen Anstellungsverhältnissen nur ihr Geschäftsführergehalt, bzw. Ihre Tätigkeitsvergütung (nicht aber ihre Gewinnanteile) veröffentlichen müssen, müssen Selbständige und Freiberufler sowie Einzelunternehmer (auch Landwirte) ihren Bruttoumsatz (inkl. Umsatzsteuer) der Bundestagsverwaltung offen legen. Dagegen spricht zunächst nichts, denn auch ich bin für absolute Transparenz und für eine Prüfung, ob diese Nebeneinkünfte das freie Mandant in irgendeiner Weise beeinflussen könnten. Die dort genannte Summe ist aber in keiner Weise vergleichbar mit dem Einkommen der anderen Abgeordneten. Von dieser Summe der Bruttoeinkünfte sind zunächst die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer abzuziehen (19%), dann die vollständigen Brutto-Personalkosten für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Sachkosten (wie z.B. Miete, Bürokosten, EDV-Kosten, DATEV-Gebühren, Fahrzeugkosten, Telefonkosten, Leasingkosten etc.) und zuletzt auch die Einkommensteuer nebst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Zusätzlich sind noch die Krankenkassenbeiträge und die Beiträge zur Rentenversicherung von diesem Einkommen abzuziehen. Diese Summe - nach Abzug der genannten Parameter - wäre dann vergleichbar mit den Nebeneinkünften der anderen Abgeordneten. Leider wird dies in dieser Differenziertheit nur sehr selten dargestellt.

Meine Kanzlei existiert nun in der dritten Generation in Nürnberg. Ich beschäftige mehrere Steuerberater und insgesamt knapp 25 Mitarbeiter, die mich dabei unterstützen, dass ich meine Aufgaben im Deutschen Bundestag und als Sprecher für Haushalt und Finanzen der CSU im Bundestag mit großem Engagement und Leidenschaft umfassend wahrnehmen kann. Meine Anwesenheit bei den Sitzungen und meine zahlreichen Redebeiträge im Deutschen Bundestag unterstreichen dieses Engagement.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in diesem Rahmen den Sachverhalt aufklären konnte und stehe gerne für weitere Rückfragen zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Sebastian Brehm, MdB

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