Sascha Fiek
FDP
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Frage von Konrad B. •

Frage an Sascha Fiek von Konrad B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Die Gesprächspsychotherapie ist ein seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland und in der ehemaligen DDR sowie auch international bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie in seinen Gutachten von 1999 und 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbil-dungsstätten bildete. De facto kann aber in Gesprächspsychotherapie nicht ausgebildet wer-den, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 (nach 6jähriger Prüfung) die sozial-rechtliche Anerkennung verweigerte.

Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fas-sen:

„Die AOLG bittet das BMG, auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie - nach deren berufs-rechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt.

Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutenge-setzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden wer-den.“

Werden Sie sich dafür einsetzen - und wenn ja wie, dass die staatlich anerkannten Ausbil-dungsverfahren Gesprächspsychotherapie und Systemische Therapie sozialrechtlich zugelas-sen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses), damit in ihnen auch ausgebildet werden kann und durch eine größere Verfahrensvielfalt das Angebot für Patienten verbessert werden kann?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von Psychotherapeut/innen entscheidet, sondern sich –wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Braun,

Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die jedoch so fachspezifisch ist, dass ich sie als ehrenamtlicher Kandidat, der kein Mandat innehat, nicht direkt werde beantworten können. Im Falle einer Wahl würde ich aber gerne der Frage nachgehen, warum nach sechsjähriger Prüfung die Zulassung verweigert wurde und was dafür zu tun ist, um die Zulassung schlussendlich doch noch zu erreichen. Für detaillierte Antworten muss ich in diesem Zusammenhang auf unse zuständigen Fachpolitiker im Bundestag verweisen.

Viele Grüße
Sascha Fiek