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Sascha Bilay
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Frage von Isabel G. •

Frage an Sascha Bilay von Isabel G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Bilay,

eines Ihrer Ziele ist die Abschaffung der Rente mit 67. Wie wollen Sie dieses Vorhaben realisieren und wie sieht Ihre Alternativlösung aus?

Mit freundlichen Grüßen

Geyersbach

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Sehr geehrte Frau Geyersbach,

kurzfristig geht es selbstverständlich "nur" darum, dass der Fehler, das gesetzliche Renteneintrittsalter von 65 Jahre auf 67 Jahre zu erhöhen, wieder rückgängig gemacht wird. Es mag ja stimmen, dass die Menschen heute immer älter werden - zumindest durschnittlich und statistisch. Aber gleichzeitig muss auch zur Kenntnis genommen werden, dass die Erkrankungen der Menschen aufgrund ihrer Erwerbsbiographie immer mehr zunehmen. Ich will hier nicht den Dachdecker mit seinem kaputten Rücken ansprechen, der in solchen Debatten immer herhalten muss. Mir geht es um die psychosoziale Erkrankungen infolge von Streß, Ängsten, Mobbing, fehlen Entwicklungsperspektiven, zu geringen Löhnen, zu langen Arbeitszeiten usw. Und wenn die großen Wirtschaftsbosse immer meinten, dass sie schließlich auch länger arbeiten würden, so kann ich dem nur entgegnen, dass sie mit ihren Einkünften auch bessere Möglichkeiten haben, sich Rückzugsräume und Entspannungszeiten zu gönnen. Es macht nämlich einen Unterschied, ob eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern jeden Morgen mit dem Bus oder der Bahn aus dem Wohnballungsgebiet zur die Arbeit fährt und sich keinen Urlaub leisten kann - oder ob der Besserverdienende im gemütlichen Nobelwagen ins Büro chauffiert wird, während sich zu Hause die nicht mehr berufstätige Ehefrau um die Kinder kümmert und nebenbei den zweiten Urlaub in der Südsee organisiert. Im übrigen müsste mir der länger arbeitende Manager mal erklären, wann sein Unternehmen zum letzten Mal einen 64jährigen fast-Rentner eingestellt hat!

Nur nebenbei bemerkt: das gesetzliche Renteneintrittsalter bestimmt nicht, dass man ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr arbeiten darf. Es geht nur um einen Rechtsanspruch, nach der geleisteten Erwerbstätigkeit gesetzliche Rentenerwerbsansprüche geltend machen zu können. Selbstverständlich dürfen auch ältere Personen so lange arbeiten, wie sie wollen und die Arbeit Spaß macht. Aber bitteschön, wer nicht mehr kann, hat ein Recht auf Rente!

Zur Umsetzung ist originär die Bundesebene zuständig. Hier kann aber das Land über den Bundesrat mitwirken. Ich würde beispielsweise einen Antrag mit unterstützen, das die Thüringer Landesregierung (nur sie kann dies im Bundesrat machen) sich für die Absenkung des Renteneintrittsalters einsetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sascha Bilay

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