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Sarah Philipp
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Frage von Peter Dr S. •

Frage an Sarah Philipp von Peter Dr S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Philip,

in der Antwort vom 29.07.2016 hier in abgeordnetenwatch schreiben Sie:
"Soziale Gerechtigkeit heißt für mich als Sprecherin der SPD Landtagsfraktion für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung vor allem alles daran zu setzten, dass in NRW bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird.". Das ist natuerlich ein hehres Ziel, aber gleichzeitig haben Sie am 18.12.2014 fuer die Erhoehung der Grunderwerbssteuer gestimmt. Ich weiss nicht ob, sich mit schon einmal mit Fragen der Wirkungen von Steuern befasst haben, aber typischerweise liegt die Inzidenz dieser Steuer bei heutiger Marktlage beim Erweber und mithin steigen die Kosten fuer einen Hausbau und im Falle eines Mietshauses entsprechend die Mieten. Sehen Sie da keinen Widerspruch zwischen Abstimmungsverhalten und zitierter Aussage? Es draengt sich natuerlich die Frage auf, inwiefern ist das denn glaubwuerdig?

Im uebrigen wuerde mich interessieren was ist bezahlbarer Wohnraum in EUR/qm (Miete pro Monat bzw Preis bei Erwerb)gemessen? Sie muessen da ja eine Vorstellung haben.

Ich bedanke mich schon jetzt fuer Ihre Antwort.

Mit freundlichen Gruessen

Dr. Peter Stauvermann

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Sehr geehrter Herr Dr. Stauvermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir die Möglichkeit gibt, noch einmal genauer zu erläutern, was ich mir unter bezahlbarem Wohnraum - und damit auch unter sozialdemokratischer Wohnungspolitik - vorstelle.
Das Land Nordrhein-Westfalen wird in den kommenden Jahren ein bundesweit einmaliges Wohnungsbauprogramm auflegen, um 120.000 Wohneinheiten zu schaffen. Dieses Programm soll insbesondere Geringverdienern eine Chance geben, eine bezahlbare Mietwohnung zu finden.
Aktuell haben wir dem Wohnraumförderprogramm bis 2017 gute Rahmenbedingungen bis zum Ende der Legislaturperiode geschaffen. Investoren, die bezahlbare Wohnungen errichten, können Tilgungsnachlässe von bis zu 35 Prozent erhalten. Diese verbesserten Förderbedingungen wirken bereits: 2015 wurden in Nordrhein-Westfalen rund 37 Prozent mehr geförderte Wohnungen gebaut als 2014. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bewilligungen bis Anfang Juni dieses Jahres im Geschossmietwohnungsbau verdreifacht, die bereits vorliegenden Anträge und die für 2016 noch vorgesehenen Maßnahmen mehr als verdoppelt. Um diesen positiven Trend weiter zu unterstützen, haben wir kürzlich die Aufstockung des Volumens der Wohnraumförderung für 2016 und 2017 von ursprünglich geplanten 800 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro beschlossen.
Zudem schützen wir Mieterinnen und Mieter vor unzumutbaren Mietsteigerungen. Damit Wohnen bezahlbar bleibt, haben wir in NRW eine sogenannte „Kappungsgrenzenverordnung“ erlassen. Damit werden in insgesamt 59 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen nach oben gedeckelt. In diesen Gebieten darf die Miete innerhalb von drei Jahren bei einer Anpassung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete um nicht mehr als 15 Prozent steigen.
Wer eine Wohnung sucht, braucht bezahlbare Angebote. Bei Wohnungsknappheit werden bei Mieterwechseln oft überzogene Mieten verlangt. Hier hilft die Mietpreisbremse, die Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in enger Abstimmung mit uns in NRW ermöglicht hat. In Gebieten mit einer Mietpreisbremse darf bei der Wiedervermietung maximal eine Miete von 10 Prozent oberhalb der Vergleichsmiete verlangt werden. Diese Mietpreisbremse gilt in 22 Städten und Gemeinden in NRW mit besonders großem Wohnraummangel. Auch die Maklercourtage muss nicht mehr die wohnungssuchende Mieterin oder der Mieter bezahlen, sondern die Vermieter als Auftragsgeber des Maklers.
Sie sehen: Die Erhöhung der Grunderwerbssteuer hat nicht dazu geführt, dass in unserem Land weniger bezahlbarer Wohnraum gebaut wird. Das Gegenteil ist der Fall. In bereits bestehendem Wohnraum schützen wir Mieterinnen und Mieter über die genannten Instrumente gegen unzumutbaren Mietsteigerungen.

Ihre Frage nach einem Betrag pro Quadratmeter, den ich grundsätzlich für „bezahlbar“ halte, ist so pauschal nicht zu beantworten. Je nach Region und Wohnungsmarkt sind hier sicher andere Maßstäbe anzulegen. Dass allerdings gerade in Groß- bzw. Universitätsstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mieten oft eben nicht mehr „bezahlbar“ sind, darin sind wir uns sicher einig. Ändern wird diesen Umstand aber sicher keine Anpassung der Grunderwerbssteuer, sondern viel eher die eingangs beschriebene Trendwende im sozialen Wohnungsbau.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp

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