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Sabine Zimmermann
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Frage von Hanns S. •

Frage an Sabine Zimmermann von Hanns S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

kürzlich ist die sächsische CDU-Landtagsabgeordnete aus dem Zwickauer Land, Frau Kerstin Nicolaus wegen Betruges strafrechtlich verurteilt worden. Erst Anfang diesen Jahres war es der Bundestagsabgeordnete Andreas Weigel von SPD (ebenfalls aus dem Zwickauer Land), der - ausgerechnet - wegen Betruges zu Lasten der Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von gut 10.000 Euro verurteilt wurde. Entspricht es nach Ihrer Einschätzung der Gepflogenheiten unter den Parteien der großen Koalition im Raum Zwickau, Betrügereien zu begehen? Haben Sie Informationen über weitere solche Fälle von Abgeordneten aus den beiden Parteien, die eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und eine Mehrheit auch im sächsischen Landtag haben und sich deshalb offensichtlich an Recht und Gesetz nicht mehr gebunden fühlen? Teilen Sie den Eindruck, dass es offenbar gewisser kleinkrimineller Abgebrühtheit bedarf, um im Raum Zwickau in der CDU oder SPD Karriere zu machen? Darf man hoffen, dass für den Fall, dass Frau Nicolaus oder Herr Weigel erneut kandidieren solltem, die Linkspartei die kriminellen Umtriebe der beiden genannten Abgeordneten thematisieren wird und damit der Wähler Gelegenheit bekommt, seine Bewertung dieser Machenschaften an der Wahlurne zu äußern?

Frau Zimmermann, ich bedaure Sie für solch schlechte Gesellschaft, in der Sie sich im Raum Zwickau befinden und hoffe, dass diese Personen bald durch integerere Politiker ersetzt werden.
Mit der Bitte um eine Antwort auf meine Fragen und freundlichen Grüßen

Hanns Schmidt

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de

Zu den beiden von Ihnen angesprochenen konkreten Fällen möchte ich mich nicht ausführlich äußern, da ich zu wenig Einblick in die Fragen habe, um die es in beiden Verfahren ging. Ich habe den Gang der Geschehnisse nur in der Zeitung verfolgt.

Aber etwas Grundsätzliches ist mir aufgefallen. In beiden Fällen lagen zwischen dem ersten Verdacht und dem Urteil über vier Jahre.

Meiner Meinung nach ist dies eine zu lange Zeit und bestätigt die Meinung, die bei vielen Menschen verbreitet ist:
Die Justiz arbeitet viel zu langsam. In Bezug auf die beiden von Ihnen angesprochenen Fälle heißt dies konkret: Bei zügigerer Arbeit der Justiz hätten die Wähler schon bei der Landtagswahl 2004 und bei der Bundestagswahl 2005 ihre Meinung über die Vorgänge kundtun können.

Wir Linke werden dies vor Ort in den nächsten Wahlkämpfen nicht thematisieren.

Da sind bei der Nominierung ihrer Kandidaten zuallererst einmal die Mitglieder von CDU und SPD selbst gefordert. Wir Linke wollen Wahlen mit unseren politischen Inhalten gewinnen und nicht gewählt werden, weil die politischen Konkurrenten Fehler begangen haben.

Bleiben Sie weiter kritisch!

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Zimmermann