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Sabine Ponath
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Frage von Rainer D. •

Frage an Sabine Ponath von Rainer D. bezüglich Energie

sehr geehrte frau ponath,

ist ihnen das rechtsgutachten "verankerung des klimaschutzes und des vorrangs erneuerbarer energien in der bayerischen verfassung bekannt? wie stehen sie dazu? würden sie eine entsprechende initiative im landtag unterstützen?

mit umweltfreundlichen grüßen
dr. rainer schenk

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dr. Rainer Schenk,

Vielen lieben Dank für Ihre Frage. Ich möchte zwar noch einmal betonen, dass mein inhaltlicher Schwerpunkt u.a. bei der Bildungspolitik liegt, dennoch ist mir das von Ihnen genannte Gutachten bekannt.

Es handelt sich dabei um eine Untersuchung, die vom Verein "Klimaschutz - Bayerns Zukunft" bei Prof. Dr. iur. Wolfgang Kahl in Auftrag gegeben wurde. Knapp zusammengefasst handelt es sich dabei um ein Papier, das den rechtlichen Rahmen beschreibt, in dem in Bayern Änderungen zu Gunsten des Klimaschutzes vorgenommen werden können. Das heißt konkret: Eine Aufnahme des Staatsziels "Klimaschutz" in den Art. 141 Abs. 1 S. 4 BV ist juristisch machbar und hätte weitreichende Konsequenzen für die Staatsregierung, Landkreise, Kommunen, Gerichte und Gesetzgebungsverfahren sowie für öffentlich-rechtliche Unternehmen wie Kammern und Sparkassen.

Herr Prof. Dr. iur. Kahl schlägt dabei folgende Änderungen vor:

Art. 141 Abs. 1 S. 4 BV n. F. (Änderungen in Großbuchstaben): (1) [...] Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser, LUFT UND INSBESONDERE KLIMA als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, [...].

Art. 152 BV n. F. (Änderungen in Großbuchstaben): Die geordnete Herstellung und Verteilung der wirtschaftlichen Güter zur Deckung des notwendigen Lebensbedarfs der Bevölkerung wird vom Staat überwacht. Ihm obliegt die Sicherstellung der ENERGIEVERSORGUNG DES LANDES, DIE AUF ERNEUERBARE ENERGIEN UMZUSTELLEN IST.

Herr Prof. Dr. iur. Kahl stellt in diesem Gutachten fest: "Die Verankerung des Klimaschutzes und der Gewährleistung einer Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien in der Bayerischen Verfassung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht machbar und verfassungspolitisch sinnvoll."

Die Studie kann man unter

http://www.hans-josef-fell.de/cms/component/option,com_docman/task,doc_download/gid,281/Itemid,250/

herunterladen und selbst durchlesen.

Falls Sie meine bisherigen Antworten schon verfolgt haben sollten, haben Sie bestimmt festgestellt, dass ich langfristig für einen Umstieg auf Erneurbare Energien stehe. Wir haben ja im Sinne der Bevölkerung, aber auch im Sinne der Wirtschaft, gar keine andere Wahl. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien schützt vor den Kostenexplosionen bei den konventionellen Energien, ist aber auch ein enormer Jobmotor. Im Jahr 2007 gab es 250.000 Arbeitsplätze durch diese Technologien, für 2020 werden bislang 500.000 Arbeitsplätze prognostiziert (Agentur für Erneuerbare Energien).
Klimastudien für Bayern sehen eine Temperatur-Erhöhung von ca. 4 Grad bis 2100. Ein Bremsen dieses drohenden Klimawandels ist am effektivsten durch den Umstieg auf Erneuerbare Energien, massive Energieeinsparung und die Kohlenstoff-Speicherung in landwirtschaftlichen Böden zu erreichen.

Um Ihre letzte Frage somit zu beantworten: Fraglos würde ich eine solche Gesetzesinitiative unterstützen.

Mit besten Grüßen aus Vachendorf,

Sabine Ponath