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Sabine Leidig
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Frage von Ralf L. •

Frage an Sabine Leidig von Ralf L. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Leidig,

Kindern von Hartz IV-Empfängerinnen, die in Hessen weiterführende Schulen (ab Klasse 11) besuchen, wird durch die ARGEN der Landkreise die Übernahme der Schülerbeförderungen verweigert. Eine schulgesetzliche Verpflichtung des Schulträgers zur Übernahme der Schülerbeförderung besteht lediglich für die Grund- und die Mittelstufe, nicht jedoch für die Sekundarstufe II (ab Klasse 11).
Die ARGEn verweigern die Erstattung der Fahrkosten mit der Begründung, im Regelsatz sei bereits ein Betrag für „fremde Verkehrsdienstleistungen“ enthalten. Dieser umfasse Fahrtkosten für den allgemeinen Bedarf sowie zum Besuch einer Schule in Höhe von € 14,27. Der geltend gemachte Bedarf stelle auch keinen Mehrbedarf nach § 21 SGB II dar, da dieser nur einen Mehrbedarf für werdende Mütter, Alleinerziehende und Behinderte sowie für kostenaufwändige Ernährung vorsehe.
Kindern von Hartz IV-Empfängern wird damit der Besuch einer weiterführenden Schule unmöglich gemacht, da es ihnen nicht möglicht ist, die Kosten für die Beförderung von den ohnehin knappen Regelsätzen zu bestreiten. Der Besuch einer weiterführenden Schule darf aber doch nicht an den Fahrkosten scheitern.
Wie will DIE LINKE hier Abhilfe schaffen?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Lang,

DIE LINKE unterstützt den Kampf der Gewerkschaften und Sozialverbände im „Bündnis soziales Deutschland“ für eine sofortige Anhebung der Regelsätze für Hartz IV-Empfängerinnen und –Empfänger. Wir fordern für die nächste Legislaturperiode die Anhebung auf 500 Euro. Daneben sollen nachweisbare Sonderbedarfe, wie etwa Kosten für die Fahrten zur weiterführenden Schule zusätzlich übernommen werden. Perspektivisch setzen wir auf die Einführung einer bedarfsdeckenden und sanktionsfreien Mindestsicherung.

Gerade zur Übernahme der Schulbeförderungskosten ist der Einsatz öffentlicher Mittel zur geboten. Das ermöglicht, die Teilhaberechte der Jugendlichen aus Haushalten von SGB-II-Beziehern zu sichern. Es ist durch viele Studien der letzten Jahre belegt, dass in der BRD Kinder und Jugendliche aus armen Haushalten nicht dieselben Chancen haben, am Bildungserfolg zu partizipieren, wie Kinder und Jugendliche von besser situierten Eltern. Der Zugang zu Bildung ist eine zentrale Aufgabe des Einsatzes öffentlicher Mittel, weil dadurch die Zukunftsperspektiven der Menschen maßgeblich beeinflusst werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass der Zugang zu Bildung nicht nur formal gleichberechtigt allen Kindern und Jugendlichen offen steht, sondern dass auch die materiellen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Bildungsangebote auch tatsächlich beanspruchen zu können. In Hessen werden wir uns darüber hinaus dafür einsetze, die Verpflichtung des Schulträgers zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten von der Grund- und Mittelstufe auf die Oberstufe auszudehnen, damit Schülerinnen und Schülern unabhängig vom Einkommen der Eltern der Besuch einer weiterführenden Schule möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leidig