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Sabine Kurtz
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Frage von Maria Theresia B. •

Frage an Sabine Kurtz von Maria Theresia B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Kurtz!

Zu den Funktürmen für den digitalen Behördenfunk(BOS), die zur Zeit in ganz Baden-Württemberg errichtet werden, habe ich folgende Fragen:

1.)Welche Behörde nimmt in Baden-Württemberg die Schadenersatzanträge der Bürger
entgegen, die einen materiellen Schaden durch die Errichtung eines Funkturmes in der unmittelbaren Nähe ihrer Immobilie erleiden (siehe Dokumentation "Für zukunftsfähige Funktechnologien", Kapitel 4.5 "Wertminderung von Immobilien", Seite 25, Hrsg.: BUND Deutschland e.V., Oktober 2008, Band 46, im Internet bei http://www.bund.net einsehbar).

2.)Welchen Geldbetrag hat der Landtag im Haushalt für das Jahr 2010 vorgesehen für solche Entschädigungszahlungen an die Bürger?

3.)Wie schätzen Sie persönlich das sogenannte wissenschaftliche Rest-Risiko (WRR) ein, das von solchen BOS-Türmen möglicherweise für die Gesundheit der Bevölkerung ausgehen könnte(Krebsrisiko, Leukämierisiko, Missbildungsrisiko für Ungeborene, zur Literatur, siehe ebenfalls unter oben angegebener Literatur-Quelle)?

Hochachtungsvoll

Maria Theresia Bauer

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Bauer,

vielen Dank für Ihre Fragen zum BOS-Digitalfunk.

Mit dem Digitalfunk für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wird es erstmals ein bundesweit einheitliches, flächendeckendes Funknetz für Rettungs- und Sicherheitskräfte für das das ganze Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geben. Es wird die bestehenden, voneinander unabhängigen Analogfunknetze ablösen.

Neben Einrichtungen wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und THW profitieren vor allem Bürgerinnen und Bürgern von den zahlreichen Vorteilen des Digitalfunks BOS, da er eine bessere, schnellere und verlässlichere Hilfe im Notfall ermöglicht. Da Funkwellen nur eine begrenzte Kapazität und Reichweite haben, ist es wichtig, dass Basisstationen auch dort errichtet werden, wo die Hilfe von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei überwiegend benötigt wird: innerhalb von Ortschaften.

Zum Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern - die wir im Alltag u.a. auch beim Fernsehen, bei Fernbedienungen oder beim Babyphone nutzen - hat der Gesetzgeber zahlreiche Regelungen erlassen, die beim Aufbau und Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes beachtet werden. In Deutschland sind die Grenzwerte in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt. Diese beruhen auf den Grenzwerten, die von der unabhängigen internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Rat der Europäischen Gemeinschaften empfohlen werden. Maßstab ist die Vermeidung gesundheitlicher Risiken auch für empfindliche Menschen, beispielsweise für Kinder und Kranke. Alle Basisstationen von Funkanlagen, die mit mehr als 10 Watt EIRP (steht für äquivalente Strahlungsleistung) senden, benötigen eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - dies gilt auch für die Basisstationsstandorte des BOS-Digitalfunknetzes.

Auf der Grundlage der in Deutschland geltenden Grenzwerte zum Schutz von Personen legt die BNetzA fest, welche Sicherheitsabstände einzuhalten sind. Diese Sicherheitsabstände basieren auf der theoretischen Annahme, dass alle Antennen der Basisstation und die weiteren Antennen, die sich möglicherweise auf dem Standort befinden, mit der maximal möglichen Leistung in die Hauptstrahlrichtung senden. Zudem wird für die Berechnung ein standortspezifischer Umweltfaktor hinzugezogen, der zusätzlich mögliche Immissionen aus der Umgebung, etwa benachbarter Rundfunksender, einbezieht. Sind die standortbezogenen Voraussetzungen erfüllt und ist der Sicherheitsabstand ermittelt, stellt die BNetzA eine Standortbescheinigung für die Basisstation aus. Bei jeder Änderung der funktechnischen Parameter einer Basisstation überprüft die BNetzA den Standort erneut. Darüber hinaus kontrolliert die BNetzA auch unangekündigt, ob die Voraussetzungen der Standortbescheinigung eingehalten werden. Messungen an Basisstationen im Gelände belegen, dass die geltenden Grenzwerte um ein Vielfaches unterschritten werden.

Die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder werden seit Ende der 50er Jahre wissenschaftlich untersucht. Seit Einführung des digitalen Mobilfunks Anfang der 90er Jahre wurden die Forschungsaktivitäten bezüglich möglicher Gesundheitseffekte noch verstärkt. Hierzu wurden unter anderem auch die von TETRA (Standard, der für den BOS-Digitalfunk verwednet wird) genutzten Funksignale erforscht. Zahlreiche Nachbarstaaten wie Belgien, die Niederlande und Großbritannien nutzen bereits seit einiger Zeit TETRA-Netze für ihre Sicherheitsbehörden und begleiten die Nutzung mit Forschungsstudien. Die Ergebnisse der Studien wurden von zahlreichen unabhängigen wissenschaftlichen Sachverständigengremien auf nationaler und internationaler Ebene untersucht. Sie kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis: Es gibt keinen wissenschaftlichen Verdacht oder gar Hinweis dafür, dass sich die bei TETRA verwendeten Funkwellen nachteilig auf die Gesundheit auswirken können.

Wegen eines möglichen Schadensersatzes steht der Rechtsweg offen; gegen wen eine entsprechende Klage zu richten wäre, hängt davon ab, wer den Mast errichtet (z.B. bei der Polizei das Land, bei der Feuerwehr die Kommune). Für die Frage, ob Schadensersatzansprüche entstehen, muss der konkrete Einzelfall betrachtet werden. Hinsichtlich möglicher Wertminderungen von Grundstücken gilt hier grundsätzlich das Bau- und Immissionsschutzrecht. Sind hier alle entsprechenden Vorgaben eingehalten, gibt es im Regelfall keinen Schadensersatzanspruch. Evtl. können, speziell wenn es um Verschattung geht, auch zivilrechtliche Abwehr- und Schadensersatzansprüche gegen den Bauherrn in Betracht kommen. Auch hier kann pauschal keinerlei Aussage getroffen werden, sondern es muss der Einzelfall geprüft werden.

Der Landeshaushalt enthält grundsätzlich nur konkrete finanzielle Verpflichtungen. Deshalb hat der Landtag im Haushalt 2010/2011 folgerichtig keinen Geldbetrag für die von Ihnen angesprochenen Entschädigungszahlungen vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Kurtz
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg Wahlkreis Leonberg - Herrenberg - Weil der Stadt

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