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Sabine Friedel
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Frage von Andreas B. •

Frage an Sabine Friedel von Andreas B.

Guten Tag Frau Friedel,

ich bin mir nicht sicher ob ich bei Ihnen richtig bin. Da ich durch Zufall über diese Seite gestolpert bin, probiere ich es einfach.

Mein Sohn besucht die Sprachförderschule in Dresden. Über das Sozialamt/Integration wird der Hort gestützt. Das Schulverwaltunbgsamt organisiert den Fahrdienst zur Schule und nach Hause.

Leider wurde ein Beschluss gefasst (Stadt/Land?), dass der Fahrdienst nur in der Schulzeit durch das Schulverwaltungsamt zu Verantworten ist, in den Ferien müssen die Eltern selber den Hortbesuch organisieren.

Dies bedeutet teilweise 2h mehr Fahrzeit für die Eltern, die dann auf Ihrer Arbeitstelle große Organisationsprobleme bekommen.

Für eine Rücknahme dieser Entscheidung wird seit über einem Jahr durch die Elternvertreter gekämpft. Es ist aber keiner Zuständig.

Wie können wir (die betroffenen Eltern) es erreichen, dass der Fahrdienst auch (wieder) in den Ferien vom Schulverwaltungsamt organisiert und bezahlt wird?

Danke.

Mir freundlichen Grüßen

A. B.

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Antwort von
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Hallo Herr Bauer,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerade ist Sommer- und Urlaubszeit, da ist es für mich auch nicht so leicht, mich schlau zu machen: Das Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden hat im Februar 2014 mitgeteilt, dass ab dem 01. März 2014 die Kosten für den Fahrdienst nicht mehr pauschal übernommen werden. (Es muss also schon im letzten Sommer so gewesen sein). Die wurden bis dahin aus der "Eingliederungshilfe" bezahlt - und ab dann aus den Mitteln der "Schülerbeförderung. Diese Umstellung hat zur Folge gehabt, dass nun Eltern mit geringem Einkommen ihren Eigenanteil an der Schülerbeförderung aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets bezahlen können (auf Antrag). In der Ferienzeit wird der Shuttlebus aber nicht organisiert, weil dies - weil eben keine Schule ist - keine Schülerbeförderung mehr ist.

So viel zum Hintergrund der Änderungen. Was ich leider noch nicht herausfinden konnte ist, ob das Thema im Dresdner Stadtrat nach der Änderung einmal erörtert worden ist (der wäre meiner Ansicht nach zuständig) - und wenn ja, mit welchem Ergebnis. Und hier ist es mir wegen der Sommerpause momentan leider auch nicht möglich etwas in Erfahrung zu bringen. Auf der Internetseite der Stadt Dresden finde ich den Hinweis "Anträge auf Beförderung der Kinder in Einrichtungen der Ganztagesbetreuung während der Ferien müssen jeweils für das laufende Schuljahr beim Sozialamt gestellt werden." Es wäre also wahrscheinlich gut, wenn Sie sich zur kurzfristigen Behebung des Problems an das Sozialamt wenden (*Telefon* 0351-4 88 49 51). Und ich versuche, bis zum Ferienende schlauer zu werden, ob eine prinzipielle Lösung des Problems angedacht und möglich ist.

Beste Grüße!
Sabine Friedel

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