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Sabine Böddinghaus
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Frage von Stefan W. •

Frage an Sabine Böddinghaus von Stefan W. bezüglich Jugend

Entsprechend dem Artikel der "taz" vom 06.02.2020
https://taz.de/Wegen-neuer-Gehaltsstufen/!5658131/
sind die 450 Sozialarbeiter in den Allgemeinen­ Sozialen Diensten (ASD) in Tarifanstellung.

Die ASD-Dienststellen sind in der Regel befugt, hoheitlichen Eingriff in die Familie durch Inobhutnahmen durchzuführen.
Die ASD-Dienststellen sind in der Regel befugt, den hoheitlichen Verwaltungsakt "Gewährung von Hilfe zur Erziehung" zu erlassen (mit hin zu den zwischen dem freien Sozialhilfeträger und dem Leistungsempfänger geschlossenen zivilrechtlichen Vertrag mit Steuergeldern zu begleichen).

Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz ist Staatsorganisationsrecht, insoweit Pflicht.

Aus welchem Grund findet bei den ASD-Dienststellen offenbar keine Verbeamtung statt?

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Antwort von
DIE LINKE

Lieber Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich glaube, dass wir dazu bereits auch schon mal einen persönlichen Austausch hatten.

Ich fürchte, ich werde Ihnen keine für Sie zufriedenstellende Antwort geben können, weil das Ganze nicht nur aus meiner Sicht eine vornehmlich politische und haushalterische Fragestellung ist. (siehe auch die Diskussion bei den Lehrer_Innen)

Im Rahmen der Diskussion um den Tod von Yagmur war diese Frage ein Ergebnis der Diskussion in der Aufarbeitung und Teil des "Stabilisierungsprogramms des ASD". Konkret war und ist die Frage, ob Leistungsträger im ASD (Leitungskräfte im ASD z.B.) verbeamtet werden sollen und können. Es gibt einen Fall im Bezirksamt Nord, wo dies auch umgesetzt worden ist. In einem anderen Fall wurde das abgelehnt.

Da meiner Meinung nach die Frage einer notwendigen Verbeamtung noch differenzierter geführt werden muss und es dabei durchaus widerstrebende Argumentationslinien gibt, kann ich Ihnen Ihre Frage derzeit nicht abschließend beantworten.

MfG, Sabine Boeddinghaus

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