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Ruth Hieronymi
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Frage von Dirk K. •

Frage an Ruth Hieronymi von Dirk K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Hieronymi,

seit langem beschäftigt mich das Thema der zwei Sitze des EU-Parlamentes (Brüssel & Straßburg) und der damit verbundenen Folgen, u.a. für die Finanzen der EU-Steuerzahler und die Umwelt:

- Regelmäßig umziehende Personen (2004): ca. 3000
- CO2-Emissionen/Jahr: 18901 t (= 13.000 Transatlantikflüge)
- Kosten für den Arbeitszeitverlust durch Umzüge/Jahr: 1 Mio Euro

- KOSTEN INSGESAMT/Jahr : 250 Mio Euro

( Quelle: http://europa.fdp.de/meldung.php?id=32856&tag=Papiere&BackURL=/freierubrik1.php&printversion=1 )

Ich persönlich stehe hinter den mehrfachen Versuchen und einem diesbezüglichen Recht des EU-Parlamentes auf Selbstorganisation und die damit verbundene Wahl EINES Arbeitssitzes und kann von daher nicht die kostenträchtige Politik der EU-Regierungen hinsichtlich des 2 Parlamentssitzes in Strassburg nachvollziehen (u.a. Entscheidung des Edinburgh-Gipfels 1992).

An welche Stelle sollte ich mich als betroffener Steuerzahler wenden, um von den Entscheidungsträgern Rechenschaft für dieses EU-"Groschengrab" zu fordern ?

Welche Gründe wurden dem EU-Parlament bisher für die Beibehaltung dieser supra-nationalen Geldverschwendung genannt und ist auf einem der nächsten EU-Gipfel mit einer Änderung dieser Politik zu rechnen ?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort !

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Käufer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Käufer,

Ihre Frage vom 13. Januar 2008 zu den verschiedenen Tagungsorten des Europäischen Parlaments habe ich erhalten und bedanke mich.

Die Sitze der Europäischen Organe sind in den Verträgen der Europäischen Union festgelegt. Diese Entscheidung ist von den Staats- und Regierungschefs in Einstimmigkeit zu treffen. In Artikel 289 EG-Vertrag heißt es:
"Der Sitz der Organe der Gemeinschaft wird im Einvernehmen zwischen den Regierungen der Mitgliedsstaaten bestimmt."

Der Sitz des Europäischen Parlamentes wurde von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten 1997 im Protokoll über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften" festgeschrieben. Dort heißt es:

"Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg; dort finden die zwölf monatlichen Plenartagungen einschließlich der Haushaltstagung statt. Zusätzliche Plenartagungen finden in Brüssel statt. Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments treten in Brüssel zusammen. Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments und dessen Dienststellen verbleiben in Luxemburg"

Die Sitze der Europäischen Institutionen sind historisch gewachsen. Straßburg ist seit jeher Hauptsitz des Europäischen Parlaments. Erst im Laufe der Zeit hat sich Brüssel als weiterer Sitzungsort etabliert, da die Nähe des Parlaments zur Kommission (mit Sitz in Brüssel) an Bedeutung zugenommen hat. Bei der Festlegung der Sitze der Europäischen Institutionen ist ein wichtiger Aspekt, die Sitze der Institutionen verschiedenen Mitgliedsstaaten zuzuordnen. So ist Luxemburg Sitz des Europäischen Gerichtshofes und Frankfurt am Main Sitz der Europäischen Zentralbank. Dieses Ergebnis wird seit jeher stark kritisiert. Eine Änderung muss aber von den Staats- und Regierungschefs beschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ruth Hieronymi