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Rudolf Köberle
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Frage von Tim T. •

Frage an Rudolf Köberle von Tim T. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Köberle,
der Petitionsausschuss empfiehlt die Beibehaltung der sogenannten 2m-Regel, worüber im Herbst im Landtag entschieden werden soll.
Können Sie mir vom Verkehrsausschuss sagen, welche rechtsverbindlichen Informationen (z.B. Karten) mir als Radfahrenden für die Planung zur Verfügung stehen, um mit dem Rad rechtssicher von A nach B zu kommen, ohne ständig umdrehen zu müssen? Die Karten des Landesvermessungsamtes bieten diese Information nicht! Habe ich als Bürger einen Rechtsanspruch auf diese Informationen? Müsste das Landesvermessungsamt diese Information nicht nachträglich vollständig erfassen?

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Trabandt,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zwei-Meter-Regel in Baden-Württemberg. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu Ihren Fragen kann ich Ihnen als Vorsitzender des Landtagsausschusses für Verkehr und Infrastruktur nicht geben. Zuständigkeitshalber habe ich in dieser Sache das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur angeschrieben. Sobald ich eine Antwort vom Ministerium erhalten habe, leite ich diese an Sie weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Köberle
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Sehr geehrter Herr Trabandt,

Ihre Fragen zur Zwei-Meter-Regel habe ich - wie versprochen - an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur weitergeleitet. Dieses hat die Fragen dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz übergeben, dessen Antwortschreiben vom 2. Oktober 2014 ich kürzlich erhalten habe. Untenstehend finden Sie den Inhalt des Schreibens, das von Minister Alexander Bonde unterzeichnet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Köberle

Auszug aus dem Schreiben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 2. Oktober 2014:

"In den Topographischen Karten werden die Informationen des bundesweit einheitlichen Digitalen Landschaftsmodells (Basis-DLM) dargestellt und mit standardisierten Kartensignaturen umgesetzt. Aus den Kartensignaturen sind keine Rückschlüsse auf die Wegbreite möglich; insbesondere sind sie nicht geeignet, Wegbreiten in der Karte abzugreifen.

Für das Radfahren werden spezielle Kartenserien wie Landkreiskarten, Radkarten und Freizeitkarten, die auf den Kartengrundlagen der TK50 und TK100 basieren, vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) hergestellt und vertrieben. Die Hervorhebung der Radwege erfolgt mit einem thematischen Decker (Rot, Grün) nach Angaben der Landkreise, Kommunen und sonstiger Träger.

Vor der Erhebung der Daten wird seitens des LGL darauf hingewiesen, dass das in der Örtlichkeit "ausgeschilderte Radwegenetz" (Landesfernradwege, Regionale Radwege, "grüne Radwege") dargestellt werden soll. Single-Trails und Mountainbike-Strecken werden entsprechend den Angaben der verschiedenen Unterhaltsträger (Naturparke, Mythos Schwalb, STG) gesondert dargestellt und bezeichnet. Informationen für das Radfahren sind insofern nur in entsprechenden Themenkarten ablesbar. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz setzt sich intensiv für die Konzipierung und Ausweisung neuer Strecken ein. Diese werden dann auch in neue Karten aufgenommen, so dass das Angebot an interessanten Radstrecken weiter zunehmen wird.

Geeignete Informationen zur Planung von Radrouten im Alltag und Touren in der Freizeit finden Radfahrende beim Radroutenplaner Baden-Württemberg ( www.radroutenplaner-bw.de ), der im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg betrieben wird."