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Rudolf Köberle
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Frage von Konrad Wöllhaf Prof. D. •

Frage an Rudolf Köberle von Konrad Wöllhaf Prof. D. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Köberle,
ich wende mich an Sie als Ihr Wähler in einer Sache die mir wichtig ist. Vielleicht mag es Ihnen naiv erschienen wenn ich mich an "meinen" Abgeordneten wende aber andererseits denke ich dazu ein Recht zu haben, da ich Sie schließlich auch gewählt habe:
Thema:
W-Besoldung von Professoren.
Auf Druck der Bundesverfassungsgerichts wurden die Landesregierungen dazu gezwungen den Professoren ein anständiges Gehalt zu zahlen. Der jetzige Vorschlag sieht zwar eine deutliche Verbesserung vor, jedoch werde ich nach jetzigem Stand vollkommen leer ausgehen, da ich frühzeitig in die W-Besoldung gewechselt habe und durch überdurchschnittliche Leistungen mein Anteil komplett angerechnet wird.
Ich bin in der Region aufgewachsen und habe in meiner Jugend als Handwerker- und Bauernjunge mein Gott das Arbeiten und Leistung bringen gelernt. Mit nicht wenig Mühe habe ich mich zum Prof. hochgearbeitet und habe jetzt Mühe mein Reihenhaus, ein VW-Touran und einen Urlaub pro Jahr zu finanzieren. Ich muss zig zusätzliche Lehraufträge machen um etwas Geld dazu zu verdienen. Auch bin ich seit acht Jahren in der Fakultätsleitung engagiert (fragen Sie den Rektor der Hochschule Weingarten) und habe zusätzlich zu dem üppigen Deputat von 18 Stunden in den fast 14 Jahren Hochschulzugehörigkeit über 90 Deputatstunden zusätzlich geleistet. Wenn eine solche Leistung nicht anerkannt wird, was soll ein Professor sonst noch tun!!!

Mit freundlichen Grüßen!
Konrad Wöllhaf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wöllhaf,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Reform der W-Besoldung. Als direkt gewählter Abgeordneter freu ich mich jederzeit über Anfragen aus dem Landtagswahlkreis Ravensburg.

Die CDU-Landtagsfraktion hat sich des Themas W-Besoldung schon sehr frühzeitig angenommen und eine Neuregelung im Sinne des Wissenschaftsstandorts Baden-Württemberg eingefordert. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.02.2012 hat klare Vorgaben für eine Neuregelung der W-Besoldung gemacht. Leider hat es die grün-rote Landesregierung versäumt, rechtzeitig zum Stichtag 01.01.2013 eine gesetzliche Regelung zu verabschieden.

Für den Arbeitskreis Wissenschaft, Forschung und Kunst der CDU-Landtagsfraktion hat der damalige Vorsitzende Dr. Dietrich Birk MdL mit einem Antrag die Landesregierung um Auskunft gebeten, wie sie das Urteil umsetzen möchte. Die Anfrage und die Antwort der Landesregierung finden Sie unter folgendem Link ( http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/3000/15_3097_D.pdf ).

Die CDU-Landtagsfraktion hat stets deutlich gemacht, dass sie gegen die Abschaffung der Leistungszulagen ist. Nach unserer Auffassung ist die Frage der Zulagen ein wichtiger Faktor für die Attraktivität der Hochschulen. Eine Reduzierung der Leistungszulagen und eine Vereinheitlichung des Professorensystems betrachten wir als den falschen Weg. Denn eine solche Nivellierung würde eine Differenzierung nach Leistungsaspekten erschweren. Der von der Landesregierung gewählte Weg der Verrechnung der Leistungsbezüge führt - wie in Ihrem Fall - dazu, dass die eigentlich angekündigte Verbesserung für viele Betroffene ausfällt.

In den anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir unseren Standpunkt nochmals deutlich machen.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Köberle