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Frage von Laura K. •

Frage an Rudolf Henke von Laura K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Henke,

Die Petition 90088 zur Rettung des Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie wurde am 11. 01.2019 beim Bundestag eingereicht und ist bislang nicht veröffentlicht worden, obwohl Petitionen mit höheren IDs längst veröffentlicht sind. Was wollen bzw. werden Sie tun um der Verzögerung bei der Veröffentlichung dieser wichtigen Petition entgegen zu wirken?

Mit freundlichen Grüßen

L. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. März, in der Sie sich nach der Petition mit der Nummer 90088 erkundigen.

Es ist richtig, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages diese Petition bisher noch nicht veröffentlicht hat. Grund dafür ist nach Auskunft des Ausschusses der Umstand, dass er sämtliche der zahlreichen eingehenden Petitionen vor ihrer Veröffentlichung inhaltlich prüft. Dazu bittet der Ausschuss auch die in der Sache zuständigen Bundesministerien um Stellungnahmen, was eine gewisse Zeit beanspruchen kann.

In der von Ihnen angesprochenen Petition hat der Ausschuss nach einer ersten inhaltlichen Prüfung eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit angefordert, um den Sachverhalt besser bewerten zu können. Ich gehe davon aus, dass die Petition nicht anders behandelt wird als jede andere Petition auch. Es ist also nur eine Frage der zeitlichen Möglichkeiten, wann sie veröffentlicht wird.

Ich kann natürlich nicht wissen, welche Forderungen in der Petition genau gestellt werden. Dennoch erlaube ich mir den Hinweis, dass die Änderung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die eine Aufhebung des Wahltarifs zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen zur Folge hat, nicht der Motivation folgt, die Finanzierung von homöopathischen Präparaten durch die Krankenkassen zu verbieten. Weiterhin bleibt es den Krankenkassen überlassen, durch sogenannte Satzungsleistungen die Kosten für ihre Versicherten für diese Produkte übernehmen.
In diesen entsprechenden Wahltarif waren in den fünf vergangenen Jahren bundesweit maximal 562 Personen eingeschrieben. Deshalb ist die Politik zu dem Schluss gekommen, dass diese geringe Nachfrage den Bürokratieaufwand nicht rechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke MdB