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Rudolf Henke
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Frage von Manfred M. •

Frage an Rudolf Henke von Manfred M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Henke

Unterstützen Sie das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die Freigrenzen für den Elternunterhalt auf 100.000 € anzuheben? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass eine Umsetzung in absehbarer Zeit kommt?

Herzlichen Dank!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Juli. Bei der Grundsicherung im Alter gilt bereits die Regel, dass Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet werden können. Da Sie sich auf eine Aussage des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD beziehen, gehe ich davon aus, dass Sie hier nach der finanziellen Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern fragen.

Bislang sind die Schonbeträge, die die kommunalen Sozialhilfeträger den Angehörigen bei der Bewilligung von Pflegezuschüssen einräumen, deutlich niedriger als bei nicht pflegebedürftigen Eltern, die als Sozialhilfe die Grundsicherung im Alter beziehen. Dort gilt wie gesagt die im Sozialgesetzbuch festgelegte Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro (§ 43 Abs. 5 SGB XII).

Im Koalitionsvertrag heißt es deshalb auf ausdrückliche Initiative der Unionsparteien: „Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“ Ich unterstütze dieses Vorhaben. Wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden, müssen die Angehörigen – die dann in aller Regel ohnehin vor einer Vielzahl weiterer Herausforderungen stehen – vor finanzieller Überforderung geschützt werden. Zugleich geht mit der Anhebung eine zwischenmenschliche Absicht einher: Pflegebedürftige Eltern sollen ohne Sorge sein, ihren Kindern mit Heimkosten oder anderen Ausgaben finanziell zur Last zu fallen. Sie sollen mit gutem Gewissen die pflegerische Versorgung in Anspruch nehmen, die sie objektiv benötigen.

Für die Umsetzung, die zugleich eine auskömmliche Ausstattung der kommunalen Sozialämter sicherstellen muss, steht die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Kontakt mit dem fachlich zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Als Mitglied sowohl im Ausschuss für Gesundheit als auch stellvertretend im Ausschuss für Arbeit und Soziales nutze ich meine Möglichkeiten, in den Beratungen auf die Belange der Angehörigen hinzuweisen. Ich hoffe, dass es bald zu einem Gesetzentwurf kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB