Portrait von Rudolf Henke
Rudolf Henke
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Rudolf Henke zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Fabian M. •

Frage an Rudolf Henke von Fabian M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Henke,

1000 Personen sollen die Möglichkeit auf Familiennachzug, ab Ende Juli, bekommen. Woher kommt diese Zahl? Wie setzt sie sich zusammen und warum gibt sich die CDU damit zu frieden?

Beste Grüße!

Portrait von Rudolf Henke
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. Februar, in dem Sie sich auf die Neuregelung des Familiennachzugs bei subsidiär Schutzberechtigten ab August 2018 beziehen. Gerne nehme ich dazu Stellung:

Die geltende Rechtslage hat es im Januar erforderlich gemacht, dass der Bundestag über die im März auslaufende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beraten und abgestimmt hat. Mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD wurde beschlossen, dass der Familiennachzug bis Ende Juli ausgesetzt bleibt und ab August 1.000 Personen zu subsidiär Geschützten nachziehen dürfen. Die bisher bestehende Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes, die humanitär schwerwiegende Fälle betrifft, soll jenseits dieses Kontingents weiter Anwendung finden.

Diesen eingeschränkten Schutz erhalten Personen, die nicht die Voraussetzungen des grundgesetzlichen Asylrechts oder der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen. Da sie vorübergehend nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, bekommen sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis. Im Jahr 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 22% der Asylbewerber (bei insgesamt 695.733 Fällen also etwa 153.000 Menschen) unter subsidiären Schutz gestellt, im vergangenen Jahr waren es 16% von 603.428 Fällen, also circa 97.000 Menschen.

Jeder Mensch, der von Menschenrechtsverletzungen bedroht ist oder sie gar erleben musste, hat ein Recht auf Schutz. Dieses Recht gilt universell und für jeden Menschen gleichermaßen. Deshalb ist es staatliche wie gesellschaftliche Pflicht, Menschen zu helfen, die vor Krieg, Terror oder Verfolgung fliehen. Deutschland hat in diesem Bereich in der Vergangenheit einen bemerkenswerten Beitrag geleistet, der nicht zuletzt durch den UNHCR mehrfach anerkannt wurde und den ich mir annähernd so auch von unseren europäischen Partnern wünschen würde.

Neben vielen weiteren Aspekten, wie der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der humanitären Hilfe vor Ort, wird ein funktionsfähiges Asylsystem in Deutschland und Europa von großer Bedeutung sein, um wenigstens einem Teil der schutzbedürftigen Menschen helfen zu können. Dazu gehört nach meiner Einschätzung auch die Tatsache, dass wir Menschen nur so lange Schutz gewähren können und müssen, bis die Situation in den Heimatländern eine Rückführung zulässt. Allen Schutzsuchenden einen dauerhaften und damit unbefristeten Aufenthalt in Deutschland zu gewähren, wäre aus verschiedenen Gründen ein Hemmnis für eine auf Dauer angelegte Hilfsbereitschaft. In diesem Kontext hängt der Familiennachzug zu eingeschränkt Geschützten stark von den individuellen Möglichkeiten einer dauerhaften Bleibeperspektive ab.

Die konkrete Zahl von 1.000 Menschen pro Monat ist zum einen mit der inzwischen ausgelaufenen Verpflichtung Deutschlands gegenüber Italien und Griechenland begründet, die auf Basis der „Relocation“-Vereinbarung vorsah, jeden Monat jeweils 500 anerkannte Flüchtlinge zu übernehmen. Zum anderen hat unser Bundesinnenmister plausibel erklärt, dass die Bearbeitungskapazität des Auswärtigen Amtes von insgesamt 40.000 bis 50.000 Fällen ausgeht. Wenn man die Zahl der subsidiär Schutzbedürftigen in Relation setzt, erscheint die Zahl von 12.000 Personen pro Jahr als eine realistische Schätzung.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB